Betreten der Bamberger Rathäuser nur mit FFP2-Maske

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Terminvereinbarung notwendig – Keine 3G-Regel

Das Bürgerrathaus am ZOB, das Rathaus Maxplatz, die Zulassungsstelle in der Moosstraße sowie das Baureferat in der Unteren Sandstraße bleiben für den Publikumsverkehr trotz steigender Corona Fallzahlen geöffnet. Zwingend erforderlich sind aber eine vorherige Terminvereinbarung sowie das Tragen einer FFP2-Maske. Die sogenannte 3G-Regel greift nicht.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass diese Schutzmaßnahmen zunächst weiterhin erforderlich sind. Sicherheitspersonal überwacht den Zutritt, die Maskenpflicht und die Einhaltung der Hygienevorschriften. Das Rathaus am Maxplatz kann weiterhin nur durch den Seiteneingang in der Fleischstraße betreten werden.

Für alle persönlichen Termine in den Rathäusern sind vorherige Terminvereinbarungen erforderlich. Diese können telefonisch, per E-Mail sowie über das Online-Buchungsportal www.stadt.bamberg.de/online-terminbuchung erfolgen.

Es wird gebeten, den Termin soweit möglich einzeln wahrzunehmen. Gerne hilft auch die Telefonvermittlung unter 0951-870 weiter. Für das Standesamt gilt: Wer vor der Corona-Krise bereits einen Termin vereinbart hat, wendet sich bitte an seine zuständige Ansprechperson, um zu klären, ob der Termin in der damals vorgesehenen Weise stattfinden kann.