REGIOMED Klinikum Coburg und in der REGIOMED Klinik Neustadt schränken Besuchsaktivitäten ein
Die Verantwortlichen des Klinikums Coburg und der Klinik Neustadt richten die dringliche Bitte an die Bevölkerung auf Besuche von Angehörigen möglichst zu verzichten. Trotz ansteigender Zahlen sollen die Besuchsmöglichkeiten soweit es verantwortbar ist aufrechterhalten werden, gerade auch in besonders sensiblen Bereichen. Daher sind Besuche nur noch nach einer ausdrücklichen Erlaubnis möglich.
Ab 06.11.2021 soll aufgrund des zunehmenden Ausbruchsgeschehens im Landkreis und der Stadt Coburg eine stark eingeschränkte Besuchsmöglichkeit für das REGIOMED Klinikum Coburg und die REGIOMED Klinik Neustadt gelten. Besuche werden nur dann noch möglich sein, wenn eine Autorisierung des Besuchenden (nur eine Person pro Patient/in) über den jeweils behandelnden Stationsarzt/Stationsärztin erfolgt ist. Somit können Besuche gerade für traumatisierte und schwerstkranke Patienten sowie in hochsensiblen Bereichen weiterhin ermöglicht werden und gleichzeitig kann weiterhin eine größtmögliche Sicherheit für alle Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben.
Für die Besuche gilt FFP2-Maskenpflicht und je nach Krankenhausampel-Stand mindestens die 3G-Regelung. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Kliniken ausschließlich über den jeweiligen Haupteingang und damit über die Pforte zu erreichen sind.
Das tagtäglich Infektionsgeschehen wird von den Verantwortlichen des Klinikums regelmäßig beobachtetet und eine Öffnung der Besuchsmöglichkeit täglich neu bewertet. Allen Angehörigen und potentiellen Besuchern der REGIOMED Kliniken wird empfohlen, sich vorab telefonisch über die tagesaktuellen Regelungen zu informieren.
Ausgenommen von der Beschränkung sind ausdrücklich:
Besuche sterbender oder verstorbener Patienten sind selbstverständlich möglich. Werdende Väter dürfen mit einer entsprechenden Schutzausrüstung und einem aktuell negativen Test mit in den Kreißsaal. Eltern, die als Begleitperson in der Kinderklinik mit aufgenommen werden fallen ebenfalls nicht unter die verschärfte Besuchsregelung. Ebenso wenig sind davon diejenigen betroffen, die zu Visiten oder medizinischen Besprechungen für zu betreuende Angehörige (z.B. Kinderklinik, Geriatrie) in die Klinik kommen müssen. Wir bitten diese Personengruppen dennoch sich zur Abklärung der Besuche mit der jeweiligen Station in Verbindung zu setzen.
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