Für Entwicklungsländer ökonomisch schädlich: einseitige Handelsvergünstigungen

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht: Eine neue Studie von Prof. Dr. Bernhard Herz (Universität Bayreuth) und Dr. Marco Wagner (Sachverständigenrat für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage) belegt langfristige Nachteile für die Partner einseitiger Handelsvergünstigungen. Die beiden Autoren plädieren stattdessen für Handelsabkommen nach den Regeln der Welthandelsorganisation GATT/WTO.

Mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum und die industrielle Entwicklung in ärmeren Regionen der Erde zu fördern, haben die westlichen Industriestaaten das Allgemeine Präferenzsystem – kurz: APS (engl.: Generalized System of Preferences) – eingerichtet. Auf dieser Basis haben sie seit den 1950er Jahren Importzölle mit dem Ziel gesenkt, Exporte aus weniger entwickelten Ländern zu fördern und deren Wirtschaftswachstum zu stärken. In bi- oder multilateralen Abkommen wurden diese einseitigen, oft auf spezielle Warenklassen zugeschnittenen Handelsvergünstigungen festgelegt. Haben sie ihren Zweck erfüllt und die Entwicklungsländer tatsächlich ökonomisch gestärkt?

Dieser Frage widmet sich eine neue Studie von Professor Dr. Bernhard Herz, der an der Universität Bayreuth den Lehrstuhl für Geld und Internationale Wirtschaft innehat, und Dr. Marco Wagner, der an der Universität Bayreuth promoviert hat und seitdem beim Sachverständigenrat für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage tätig ist. Das Ergebnis der Studie: Das Allgemeine Präferenzsystem schadet den Entwicklungsländern langfristig mehr, als dass es ihnen nutzt. Indirekt wirkt es sich somit auch auf die Industrieländer nachteilig aus. Die beiden Ökonomen plädieren deshalb für die Abschaffung des APS. Es sei kein geeignetes Instrument zur nachhaltigen Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.

Die Studie bezieht in systematischer Form erstmals alle Importvorteile ein, die ärmeren Staaten seitens der westlichen Industrieländer bisher gewährt wurden und bei der UNCTAD – der Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen – registriert sind. Damit stützt sich die Studie auf eine breite Grundlage ökonomischer Daten, die aus sechs Jahrzehnten (1953 bis 2006) stammen und die Entwicklung des weltweiten bilateralen Handels zwischen 184 Ländern widerspiegeln. Die in diesen Daten ausgedrückten ökonomischen Prozesse sichtbar zu machen, ist die Funktion eines von Herz und Wagner entwickelten Modells. Dessen Stärke liegt nicht zuletzt darin, dass es über die wirtschaftlichen Kerndaten hinaus auch kulturelle, geographische und historische Sachverhalte berücksichtigt. Mit diesem Modell ist es erstmals möglich, Erkenntnisse über die langfristige wirtschaftliche Dynamik zu gewinnen, die von einseitigen Handelsvergünstigungen im Rahmen des APS ausgeht.

Es stellte sich heraus, dass diese Vergünstigungen ärmeren Ländern nur kurzfristig zugute kommen. Langfristig behindern sie diese Länder in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Denn statt Innovationen zu fördern, führen sie eher dazu, dass alte Produktionsstrukturen unverändert erhalten bleiben. „Einseitige Importerleichterungen enthalten oftmals falsche Anreize. Sie verleiten die Entwicklungsländer dazu, ihre Industrien einseitig auf die Herstellung von Waren festzulegen, die sie zu günstigen Zolltarifen exportieren können“, erklärt Prof. Dr. Bernhard Herz. „Dadurch steigt die Gefahr, dass diese Länder unflexibel werden und den Anschluss an neue technologische Trends verpassen. In diesem Fall werden die zollfrei exportierten Waren allmählich unattraktiv.“ Ein weiterer Grund liegt darin, dass die auf politischer Ebene vereinbarten Importerleichterungen nicht selten so in die Praxis umgesetzt werden, dass die Vorteile für die Entwicklungsländer schwinden. Nachträgliche Spezifizierungen der Waren, die zollfrei exportiert werden können, sowie hohe bürokratische Anforderungen können die ursprünglichen Vorteile verwässern.

Derartige Schwächen des Allgemeinen Präferenzsystems sind auch der UNCTAD nicht verborgen geblieben, die deswegen im Jahre 2003 eine Reihe von Verbesserungen empfohlen hat. Dennoch kommen die Autoren der Studie zu dem Ergebnis, dass es im wohlverstandenen Interesse der Entwicklungsländer liege, das APS ersatzlos abzuschaffen. Aus ihrer Sicht sind bilaterale Abkommen, die nach den Regeln der Welthandelsorganisation GATT/WTO wechselseitige Handelserleichterungen definieren, für Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen vorteilhafter. Alle Partner dieser Abkommen sind im Konfliktfall einem Schiedsgerichtsverfahren unterworfen und stehen einander gleichberechtigt gegenüber: Ein neutrales Gremium untersucht und entscheidet, ob tatsächlich eine Vertragsverletzung vorliegt. Demgegenüber werden Konflikte zwischen Handelspartnern, die ein Abkommen nach dem APS abgeschlossen haben, oft weniger transparent geregelt.

Veröffentlichung:

Bernhard Herz and Marco Wagner,
The Dark Side of the Generalized System of Preferences,
in: Review of International Economics, Vol. 19, Issue 4, pp. 763-775
Online-Publikation: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1467-9396.2011.00980.x/full