MdB Anette Kramme: "Breitband-Grundversorgung – Gesetzliche Absicherung bleibt Wunsch"
„Union und FDP haben Änderungen im Telekommunikationsgesetz beschlossen, die Chance für notwendige Verbesserungen aber vertan“, resümiert die oberfränkische SPD die in der vergangenen Woche verabschiedeten Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG). Es bleibe dabei, auch in Zukunft werde es keine garantierte Grundversorgung mit einem schnellen Internet für alle geben. Das habe die SPD wiederholt gefordert.
„Nach wie vor gibt es zahlreiche weiße Flecken, also Gebiete ohne Breitbandversorgung. In Oberfranken können wir hiervon ein Lied singen. In manchen Gegenden ist es für die Bürger nach wie vor unmöglich, einen DSL-Zugang zu bekommen oder sie haben einen, aber mit einer vollkommen unzureichenden Übertragungsrate. Eine flächendeckende Breitband-Grundversorgung ist aber notwendig, um nicht den ländlichen Raum weiter abzuhängen. Denn angefangen von der Schule über die Ausbildung bis in den Beruf wird die Verfügbarkeit breitbandiger Zugänge inzwischen in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen vorausgesetzt“, so die oberfränkische SPD-Bezirksvorsitzende Anette Kramme.
Der Ansatz der schwarz-gelben Bundesregierung, ausschließlich auf die Marktkräfte zu vertrauen, sei blauäugig, so MdB Kramme weiter. Die SPD fordere deshalb eine gesetzliche Universaldienstverpflichtung, die eine Breitbandversorgung flächendeckend sicherstellt. „Der Beschluss von Union und FDP bleibt weit dahinter zurück. Er sieht nur die Aufnahme eines funktionalen Internetzugangs vor, nutzt aber nicht die von der EU geschaffene Möglichkeit, hierfür auch eine bestimmte Bandbreite als Universaldienst festzulegen.“
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