Landkreis Hof: Vereinbarung zur „Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung“ unterzeichnet
Großschadensereignisse und Katastrophen, aber auch alltagsnahe Ereignisse können eine psychische Belastung sowohl für die Betroffenen (Überlebende, Angehörige, Vermissende, Hinterbliebene, Augenzeugen) als auch für die Einsatzkräfte bedeuten. Diese Belastungen sollen durch Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) gemindert werden. Um hier angemessene und koordinierte Hilfe leisten zu können, ist eine Vernetzung der unterschiedlichen Angebot- und Bedarfsträger der Psychosozialen Notfallversorgung erforderlich.
Im Landkreis Hof und der Stadt Hof wurde diese Bedeutung erkannt. Zur Vernetzung der unterschiedlichen Angebote und Bedürfnisse der Psychosozialen Notfallversorgung wurde deshalb eine Arbeitsgemeinschaft mit insgesamt zwölf Mitgliedern ins Leben gerufen.
Eine entsprechende Vereinbarung zur künftigen Zusammenarbeit wurde jetzt von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (Landratsamt Hof mit dem Bereich Katastrophenschutz, Stadt Hof, Bayerische Rotes Kreuz Kreisverband Hof, Evang. Luth. Dekanantsbezirk Hof, Evang. Luth. Dekanantsbezirk Münchberg, Evang. Luth. Dekanantsbezirk Naila, Kreisfeuerwehrverband Landkreis und Stadt Hof, Krisendienst Oberfranken, NOSIS, SbE Hof, THW, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung) unterzeichnet.
Die Psychosoziale Notfallversorgung wendet sich an Betroffene, insbesondere in Situationen wie z.B. Großschadensereignissen, bei der Überbringung einer Todesnachricht, im Zusammenhang mit einem plötzlichen Todesfall (erfolglose Reanimation, Suizid, etc.), bei Verkehrs- oder sonstigen Unfällen, nach einem Brand oder bei Kriseninterventionen im Schulbereich.
Bei der Betreuung Betroffener ist es besonders wichtig, dass sie sofort und noch am Einsatzort in Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen beginnt. Nach dieser Akutbetreuung am Einsatzort (Psychosoziale Akuthilfe) zeigt die Psychosoziale Notfallversorgung Möglichkeiten einer mittel- und langfristigen Betreuung auf, z.B. durch örtliche Seelsorger/innen, durch Beratungsstellen und durch andere Betreuungseinrichtungen.
Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich künftig mindestens einmal pro Jahr, um sich über Erfahrungen auszutauschen und zu beraten. Darüber hinaus sollen gemeinsame Initiativen im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung entwickelt werden.
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