Konzert „Entartete Kunst?!“ im Bayreuther Reichshof

Logo 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland

Im Rahmen des städtischen Programms zum Jahresthema „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ fokussiert sich das Konzert „Entartete Musik?!“ am Montag, 1. November, um 19.30 Uhr, im Reichshof, Maximilianstr. 28 in Bayreuth auf das unterdrückte musikalische Schaffen während der NS-Diktatur. Neben Neuer Musik umfasste dies insbesondere die Musikgattungen jiddische Musik und Jazz. Bis heute geschieht das „Wieder-Ausgraben“ dieser Werke nur schleppend. Ziel des Konzeptprogramms ist es, diese höchst spannende, in Vergessenheit geratene Musik wieder aufleben zu lassen. Die Form der Gegenüberstellung von als „entartet“ diffamierter Musik mit ausgewählten Texten soll zur Auseinandersetzung mit dem Begriff „Entartete Musik“ und dem damit verbundenen Kontext anregen. Hierbei wird neben ernsten Themen ebenso Heiteres und Beschwingtes aufgegriffen.

Für Musik und Worte der „ver|rückten Künstler“ zeichnen verantwortlich:  Pia Viola Buchert (Mezzosopran), Maria Waloschek (Klavier) und Christian Kleinert (Rezitation). Unter anderem kommen Werke von Paul Hindemith, Victor Ullmann und George Gershwin sowie Texte von Bertold Brecht und Theodor Storm zur Aufführung. Eintrittskarten zum Preis von 15 Euro sind online unter www.tickets.kulturamt.bayreuth.de und an der Theaterkasse, Opernstraße 22 (geöffnet: Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr) erhältlich.

Corona-Regeln

Ab einer Sieben-Tage- Inzidenz von 35 oder mehr ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis erforderlich, das beim Einlass in den Reichshof vorgezeigt werden muss. Das Einlasspersonal des Veranstalters überprüft die Dokumente. Zulässig sind:

  • ein PCR-Tests, PoC-PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • ein POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
  • ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht des Veranstalters/Einlasspersonals vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests).

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind

  • asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenen-Nachweises (genesene Personen) sind,
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
  • Schülerinnen und Schüler (Vorlage Schülerausweis), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • noch nicht eingeschulte Kinder.