Bayerisches Wirtschaftsministerium veröffentlicht Rahmenkonzepte für Weihnachtsmärkte
Aiwanger: „Wir ermöglichen einen sicheren und stimmungsvollen Christkindlmarktbesuch“
Christkindl- und Weihnachtsmärkte können dieses Jahr endlich wieder ohne größere Einschränkungen wie genereller 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol stattfinden. Die genauen Regeln hat das Bayerische Wirtschaftsministerium im „Rahmenkonzept für Weihnachtsmärkte“ veröffentlicht. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Mit diesem Rahmenkonzept stellen wir sicher, dass der Infektionsschutz gewährleistet wird, die Gäste einen unbeschwerten und stimmungsvollen Marktbesuch erleben sowie Veranstalter, Marktkaufleute und Schausteller Chancen haben, Umsätze zu erwirtschaften.“
Um für Christkindlmärkte auch während der Corona-Pandemie den nötigen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:
- Keine generelle 3G- und Maskenpflicht, keine Umzäunung der Marktfläche, kein Verbot von Alkoholausschank.
- Der Veranstalter des Weihnachtsmarkts muss ein individuelles Infektionsschutzkonzept für seine Mitarbeiter, die Standbetreiber und die Besucher ausarbeiten und diese darüber informieren.
- Wo es möglich ist, soll ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten werden. Zudem sollen sich durch Maßnahmen zur Besucherlenkung keine Menschenansammlungen bilden können.
- Unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Lediglich im Innenbereich zum Beispiel von geschlossenen Ständen müssen Besucher grundsätzlich zumindest eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
- Für gastronomische Angebote gelten die allgemeinen Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenkonzept Gastronomie. Der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen und deren Verzehr auf dem Marktgelände ist erlaubt. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wird, gilt entsprechend des Rahmenkonzepts in geschlossenen Räumen die 3G-Regel bzw. freiwillig 2G/3Gplus.
Als Weihnachtsmärkte gelten Märkte, auf denen überwiegend Waren mit Bezug zur Weihnachtszeit angeboten werden. Das Rahmenkonzept für die Weihnachtsmärkte haben die Bayerischen Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit gemeinsam erarbeitet. Der Veranstalter darf von den Vorgaben nur durch strengere Sicherheits- und Hygieneregeln abweichen.
Neueste Kommentare