Aktuelle COVID-Info aus dem Landkreis Lichtenfels
COVID-19-Infizierte in den einzelnen Kommunen im Landkreis Lichtenfels
Für den Landkreis Lichtenfels lauten die aktuellen COVID-19-Zahlen (Stichtag 15.10.2021, 12.00 Uhr) wie folgt:
- Infizierte insgesamt: 3.966
- derzeit noch Infizierte: 66
- Genesene: 3.826
- Verstorbene: 74
Im Einzelnen weisen die elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis folgende Zahl an aktuell noch COVID-19-Erkrankten auf:
- Altenkunstadt 8
- Bad Staffelstein 7
- Burgkunstadt 9
- Ebensfeld 1
- Hochstadt 6
- Lichtenfels 16
- Marktgraitz 1
- Marktzeuln 2
- Michelau 5
- Weismain: 11
Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 57,0 (Stichtag 15.10.2021; Quelle RKI). Der Landkreis Lichtenfels ist seit dem 27. August 2021 über der 35-er Inzidenz.
Bayerisches Testzentrum des Landkreises in Burgkunstadt
In unserem Bayerischen Testzentrum finden ab 11.10.2021 nur noch ausschließlich kostenfreie Tests für u. g. Personengruppen statt. Kostenpflichtige Tests dürfen in den lokalen Testzentren nicht angeboten werden und finden dort auch nicht statt.
Wer kann kostenlos getestet werden?
PoC-Antigen-Schnelltests
1. Minderjährige bis 12 Jahre (bis 31.12.2021 Minderjährige bis 18 Jahre)
Asymptomatische Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben; sowie bis zum bis zum 31. Dezember 2021 gilt dies auch für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
*Hinweise: Nachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität oder Schülerausweis oder sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person erforderlich
2. medizinische Kontraindikation
Asymptomatische Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht geimpft werden konnten
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und ein ärztliches Zeugnis im Original darüber, dass die getestete Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann erforderlich, bei Schwangeren genügt der Mutterpass
3. Schwangere
bis zum 31.12.2021 zum Zeitpunkt der Testung asymptomatische Schwangere
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Nachweis der Schwangerschaft (Mutterpass) erforderlich
4. Studierende
bis zum 31.12.2021 zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person, Studentenausweis und Nachweis über die Impfung erforderlich
5. Studienteilnehmer
Asymptomatische Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Nachweis über Teilnahme an der klinischen Studie erforderlich
6. Infizierte
Asymptomatische Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund nachgewiesener Infektion mit dem Coronavirus SARS-VoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
*Hinweis: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person; Nachweis über angeordnete Absonderung erforderlich
7. enge Kontaktpersonen
Asymptomatische enge Kontaktperson (Anordnung der Testung durch das Gesundheitsamt)
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Anordnung des Gesundheitsamtes erforderlich
8. Besucher Pflegeeinrichtung/Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Asymptomatischer Besucher einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und ein Nachweis über den Besucherstatus erforderlich
9. Beschäftigte Pflegeeinrichtung/Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Asymptomatische beschäftigte Person einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Nachweis über den Beschäftigtenstatus erforderlich
10. Schnupfenkinder
leicht symptomatisches Kind (Kind mit leichten Erkältungssymptomen), welches eine Kindertagesbetreuung besuchen will – „Schnupfenkind“
*Hinweise: Insoweit können leicht symptomatischen Kindern jeden Alters, die nur mit dem Nachweis eines negativen Tests die Kindertageseinrichtung bzw. Schule besuchen dürfen im Testzentrum im Rahmen der Verfügbarkeiten einen kostenlosen PoC-Antigentest erhalten. Ob Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen, entscheidet der behandelnde Arzt. Nehmen Sie bei „Schnupfenkindern“ daher vorher Kontakt mit dem Kinderarzt auf. Das Testzentrum Burgkunstadt behält sich vor, angemeldete Kinder mit nicht nur leichten Symptomen von der Testung vor Ort auszuschließen und an den Kinderarzt zu verweisen.
PCR-Tests
1. enge Kontaktperson
Asymptomatische enge Kontaktperson (Anordnung der Testung durch das Gesundheitsamt)
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Anordnung des Gesundheitsamtes erforderlich
2. Corona-Warn-App
Asymptomatische Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben
*Hinweise: Nachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität oder sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person; Nachweis der Corona-Warn-App erforderlich
3. positiver Antigen-Schnelltest
PCR-Bestätigungstest nach positivem Antigen-Schnelltest
*Hinweise: Nachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität oder sonstiger amtlicher Lichtbildausweis der zu testenden minderjährigen Person; Nachweis der positiven Testung mit einem Antigen-Schnelltest erforderlich
4. Beschäftigte Pflegeeinrichtung/Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Asymptomatische beschäftigte Person einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung
*Hinweise: amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und Nachweis über den Beschäftigtenstatus erforderlich
Impfzentrum und Impfungen
Seit dem 28.12.2020 ist das Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels in Betrieb. Seit April wird auch in Arztpraxen geimpft. Mittlerweile haben rein statistisch 70,44 Prozent der Landkreisbevölkerung eine begonnene Impfung und 72,15 Prozent eine abgeschlossene Impfung erhalten und 2,38 Prozent eine Auffrischimpfung.
Die gesamte Übersicht zur Impftätigkeit seit dem 28.12.2020 finden Sie unter https://www.lkr-lif.de/landratsamt/gesundheit-und-verbraucherschutz/gesundheitswesen/informationen-fuer-die-buerger/coronavirus/7419
Freie Impfstunden und Sonder-Impftermine
Das Bayerische Impfzentrum hat weiterhin geöffnet und bietet neben der Freien Impfstunde im Impfzentrum auch mit den Mobilen Teams Impfungen an. Beispielsweise am Freitag, 15. Oktober 2021, einen Sonder-Impftermin in Altenkunstadt am REWE, und zwar von 09.00 bis 11.30 Uhr, von 13.30 bis 16.30 Uhr und von 17.30 bis 20.30 Uhr.
Am Samstag, 16. Oktober 2021, finden ebenfalls Sonder-Impftermine in Altenkunstadt am REWE von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Am Mitwoch, 20. Oktober 2021 wird ein Sonder-Impftermin in Lichtenfels am Kaufland von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr angeboten. Am Donnerstag, 21. Oktober 2021 sind die Mobilen Teams ebenfalls in Lichtenfels am Kaufland von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr und bieten Sonder-Impftermine an.
Das Impfzentrum in der Gabelsberger Straße 22 in Lichtenfels ist am Samstag, 16. Oktober 2021, sowie in der kommenden Woche von Dienstag, 19. Oktober 2021, bis Samstag, 23. Oktober 2021, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr geöffnet und bietet Freie Impfstunden (Impfung ohne Termin) an. Sonntags und montags ist das Impfzentrum geschlossen.
Weitere Infos unter Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Informationen für die Bürger (lkr-lif.de).
Zweitimpfungen im Rahmen der Freien Impfstunden des Impfzentrums Lichtenfels
Im Rahmen der „Freien Impfstunden“ können auch Erstgeimpfte ins Impfzentrum Lichtenfels kommen, um dort ihre Zweitimpfung zu erhalten. Das für den jeweiligen Impfstoff vorgeschriebene Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfung muss dabei in jedem Fall eingehalten sein. Dies beträgt bei einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech mindestens drei und bei einer Erstimpfung mit den Impfstoffen von Moderna mindestens vier Wochen. Dabei ist unerheblich, ob die Erstimpfung bereits im Impfzentrum Lichtenfels oder anderweitig (z. B. niedergelassene Ärzte, Betriebsärzte etc.) vorgenommen worden ist.
Impflinge mit bestehendem Zweitimpftermin im Impfzentrum Lichtenfels können unter Einhaltung der oben definierten Voraussetzungen ebenfalls von diesem Angebot Gebrauch machen. Alternativ kann auch eine individuelle telefonische Terminvorverlegung unter 09571 / 18-9060 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) erfolgen.
Auffrischimpfung weiterhin möglich
Im Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels sind ab sofort Auffrischungsimpfungen möglich.
Es gibt zwei Wege, an einen Impftermin zu kommen:
1. ganz bequem online über unser Termin-Portal unter http://www.lkr-lif.de/auffrischimpfung
oder
2. über die Hotline 0 95 71 / 18 – 9060. Hier können Sie einen Termin telefonisch vereinbaren.
Wichtige Telefonnummern:
- Impfzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 60
- Testzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 70
- Hotline für allgemeine
- Fragen zu Corona-Beschränkungen: 0 95 71 / 18 – 90 90
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