Forchheim: Messenger zum Kommunizieren in sozialen Netzwerken – ab wann erlaubt?

Messengerdienste sind Programme, die einen Chat zwischen zwei oder mehreren Endgeräten ermöglichen. Ein Messenger ist dabei in der Regel nicht an das Handyguthaben gebunden, sondern funktioniert internetbasiert. Es fallen bei der Übertragung der Daten also nur die normalen Internetkosten
an, die meist durch entsprechende Flatrates abgedeckt sind.

Welche gängigen Messenger-Dienste gibt es in sozialen Netzwerken und was lässt sich über die Altersfreigabe und den Datenschutz der jeweiligen Programme sagen?
Mithilfe von Altersfreigaben wird das Mindestalter angegeben, für das der Inhalt einer App geeignet ist. Die Altersfreigaben sagen jedoch nichts darüber aus, ob eine App speziell für eine bestimmte Altersgruppe entwickelt wurde. Man sollte sich also nicht einfach auf die angegebene Altersfreigabe im App-Store oder den Datenschutzrichtlinien verlassen, sondern als Eltern grundsätzlich die Eignung einer App und deren Inhalte für das eigene Kind immer selbst prüfen.

Facebook-Messenger

Facebook bietet seit geraumer Zeit die Möglichkeit auf der Plattform mit anderen Usern und Userinnen zu chatten, hat sich mittlerweile aber dahingehend entwickelt, dass für die Chatfunktion auf dem Handy eine eigenständige App benötigt wird. Nur durch Tricks kann diese zusätzliche Anwendung umgangen werden. Facebook macht es also für die Nutzer und Nutzerinnen mit dem Smartphone schwieriger ohne Messenger-App zu chatten. Die Nutzung von Facebook (und somit auch die normale Chatfunktion) ist laut Datenschutzrichtlinien grundsätzlich ab 13 Jahren freigegeben.

Bei der neuen Facebook-Messenger-App liegt abweichend davon aktuell eine Freigabe für jedes  Alter vor. Die Anwendung kann also von jedem und jeder einfach im App-Store heruntergeladen werden. Es werden alle personenbezogenen Daten wie Name, Alter, Adresse, Fotos, Anruferlisten, Kontaktdaten aus dem Adressbuch des Smartphones, alle Vorgänge und Tätigkeiten auf dem Endgerät, Standort, Zahlungsinformationen und Chats gespeichert und auch an Partner weitergegeben. In den Datenschutzrichtlinien von Facebook heißt es: „Diese Partner stellen uns Informationen über deine Aktivitäten außerhalb von Facebook bereit, u. a. […] von dir besuchte Websites, von dir getätigte Käufe, Werbeanzeigen, die du siehst und darüber, wie du ihre Dienste nutzt, und zwar unabhängig davon, ob du ein Facebook-Konto hast oder bei Facebook eingeloggt bist. Beispielsweise […] ein Unternehmen könnte uns von einem Kauf berichten, den du in seinem Geschäft getätigt hast.
Wir erhalten außerdem Informationen über deine Online- und Offline-Handlungen und ‑Käufe von Dritt-Datenanbietern, die berechtigt sind, uns deine Informationen bereitzustellen.“

Instagram

Instagram bietet seinen Nutzern und Nutzerinnen die Möglichkeit, über eine integrierte Chatfunktion miteinander zu kommunizieren. Hier ist das Nutzungsalter ebenfalls auf mindestens 13 Jahre festgelegt. Auch hier gilt, die Inhalte im Zweifel immer noch einmal selbst zu prüfen. Da Instagram seit 2012 zu Facebook gehört, unterscheiden sich die Rahmenbedingungen und der Datenschutz nur geringfügig voneinander, auch hier werden massenweise Daten sowie die privaten Chats der Nutzer und
Nutzerinnen gespeichert und auch an Drittanbieter weitergegeben. In den Instagram-Einstellungen kann der Datenfluss auf ein einigermaßen erträgliches Maß reduziert und auch das Benutzerkonto auf privat geschaltet werden, was zu empfehlen ist. Die Apps brauchen bestimmte Berechtigungen, damit sie funktionieren, diese sollten aber lieber gering gehalten und kritisch hinterfragt werden. Möchte ich das über mich bzw. mein Kind preisgeben und dauerhaft gespeichert wissen?

Tik Tok

Tik Tok (früher Musical.ly) ist ein Musikvideo-Netzwerk, das laut den Nutzungsbedingungen grundsätzlich ab 13 Jahren erlaubt ist, ebenso wie die integrierte Chatfunktion. Alle Nutzer und Nutzerinnen unter 18 Jahre müssen laut Nutzungsbedingungen von Tik Tok eine Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten haben, die von den Unternehmen in der Regel aber nie eingeholt bzw. kontrolliert wird. Die gesammelten Nutzerdaten werden vom Unternehmen laut eigenen Angaben zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Plattform, zur Verhinderung von Straftaten und zur Sicherheit der Nutzer und Nutzerinnen verwendet und an ausgewählte Drittanbieter weitergegeben. Wenn das Einverständnis erteilt wird, werden die Daten auch für personalisierte Werbung verwendet.
In der Realität hat sich Tik Tok allerdings wahrscheinlich nicht an die eigenen Vorgaben gehalten und Daten ohne Zustimmung der Nutzer und Nutzerinnen an Drittanbieter weitergegeben. Datenschützer und EU-Behörden prüfen diese Verstöße derzeit.

Zusammenfassung und Alternativen

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Chatfunktionen großer sozialer Netzwerke kaum einer wirklichen Alterskontrolle unterliegen und auch der Datenschutz teilweise kritisch zu sehen ist. Berechtigungen und Datenschutzeinstellungen sollte man daher lieber streng einstellen. Zum Versenden persönlicher Nachrichten sind Messenger-Dienste mit strengerem Datenschutz und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorzuziehen. Eine Zusammenfassung der eingeforderten Berechtigungen finden Sie in der Anlage.

Einen besseren Datenschutz bieten z.B. die Dienste Signal und Threema. Die Messenger-App Signal hat vor allem durch die öffentliche Nutzung von Edward Snowden großen Zuwachs an Nutzern und Nutzerinnen erhalten. Beide Apps sind für jede Altersgruppe in App-Stores zu haben und bieten einige Vorteile im Vergleich zu anderen Messengern (auch gegenüber WhatsApp). Die Vorteile sind einmal die Ende-zu-Ende-Langzeit-Verschlüsselung von Nachrichten und Gesprächen. Das bedeutet, dass Dritte und selbst die Betreiber bzw. Betreiberinnen keinen Zugriff auf den Inhalt der Nachrichten und Gespräche haben. Außerdem setzen beide Anwendungen
keine Tracking-Technologien ein, es werden also keine Meta-Daten (wie Geräteinformationen oder Art und Häufigkeit der Nutzung) ausgewertet. Signal sichert die persönlichen Daten der Nutzer und Nutzerinnen zusätzlich mit einer PIN (Geheimzahl) ab. Ein entscheidender Vorteil bei der App Threema ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer nicht einmal ihre Telefonnummer, oder die ihrer Kontakte angeben müssen. Es wird eine zufällige ID generiert, die dann weitergegeben werden kann.

Autorin: Christina Galyga, Kreisjugendring Forchheim, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz