Lichtenfels: Umtauschpflicht von alten Führerscheinen für Jahrgänge von 1953 bis 1958

LICHTENFELS – Wer den Führerschein vor 1999 erworben hat, besitzt meist noch ein Papierdokument. Dieses Dokument ist entweder grau oder rosa. All diese Papier-Führerscheine müssen bis zu bestimmten Fristen in EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Maßgeblich hierfür ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Die jeweiligen Umtauschfristen können auf der Internetseite des Landratsamts unter www.lkr-lif.de/landratsamt/verkehr/fuehrerscheinstelle/327 abgerufen werden.

Alle, die in den Jahren 1953 bis einschließlich 1958 geboren sind, müssen spätestens bis zum 19.01.2022 ein neues Dokument in den Händen haben. Es empfiehlt sich deshalb, sich frühzeitig um einen Umtauschtermin zu kümmern, damit es aufgrund der Vielzahl der umtauschpflichtigen Personen nicht zu Terminschwierigkeiten kommt.

Für den Umtausch zuständig ist immer die Behörde des Hauptwohnsitzes. Für alle im Landkreis Lichtenfels wohnenden Personen ist dies die Führerscheinstelle am Landratsamt Lichtenfels.

Zum Umtausch wird ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass), der alte Führerschein und ein Termin in der Führerscheinstelle benötigt. Ein Termin kann online auf der Internetseite des Landratsamts gebucht werden. Sollte der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, besteht die Möglichkeit, dort zur Beschleunigung eine Karteikartenabschrift zur Übersendung an die jetzt zuständige Behörde anzufordern.

Der neue Führerschein kann dann gegen eine geringe Gebühr auch direkt von der Bundesdruckerei nach Hause gesandt werden. So erspart man sich zur Abholung den erneuten Gang zum Landratsamt.