RathausReport der Stadt Erlangen vom 8. Oktober 2021

Tunesischer Konsul zu Gast in der Erba-Villa

Der Konsul der Republik Tunesien, Mohsen Sebai, ist am Sonntag, 10. Oktober, zu Gast in Erlangen. Er trifft sich in der Erba-Villa mit Oberbürgermeister Florian Janik zu einem Austausch.

Bau- und Werkausschuss tagt

Der Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb kommt am Dienstag, 12. Oktober, um 16:30 Uhr in der Heinrich-Lades-Halle zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen der Neubau einer Kindertageseinrichtung am Brucker Bahnhof, der barrierefreie Ausbau mehrerer Bushaltestellen, die Umgestaltung des Westausgangs des Bergkirchweihgeländes, die geplante Entwässerung des Neubaugebietes Klosterholz in Steudach, die Ertüchtigung der Druckleitung Neuses und anderes mehr.

Im Sitzungssaal gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Am eigenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung werden gebeten die 3G-Regelung zu beachten (geimpft, genesen oder aktuell getestet).

Indisches Durga Puja-Fest im Gemeindezentrum Frauenaurach

Der Verein Durgapuja Franken e. V. veranstaltet von Montag bis Donnerstag, 11. bis 14. Oktober, das traditionelle indische Durga Puja-Fest, das bedeutendste Fest im Hinduismus. Es findet im Gemeindezentrum Frauenaurach statt. Oberbürgermeister Florian Janik folgt einer Einladung und besucht die Feierlichkeiten, bei denen mit Tänzen und Ritualen der Triumph „des Guten über das Böse“ zelebriert wird.

Testzentrum: Kostenlose Corona-Tests nur für bestimmte Personengruppen ab 11. Oktober

In den lokalen Testzentren können ab Montag, 11. Oktober, keine kostenlosen Bürgertests mehr angeboten werden. Gemäß der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der geänderten bayerischen Teststrategie haben dann lediglich bestimmte Personengruppen, darunter vulnerable Personen, Anspruch auf eine kostenfreie Testmöglichkeit mittels PCR- oder Antigen-Schnelltest. Diese stehen im gemeinsamen Testzentrum des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen weiterhin zur Verfügung. Das Zentrum befindet sich in der Parkplatzstraße 2 auf dem Großparkplatz in Erlangen und ist Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr sowie Freitag von 12:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Berechtigte können ohne Termin kommen und müssen ihre Versichertenkarte, einen erforderlichen Testnachweis und Ausweisdokumente vorzeigen. Das Testzentrum betreibt die Notfallhilfe des ASB-Regionalverbandes Erlangen-Höchstadt im Auftrag des Staatlichen Gesundheitsamtes für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Hinweis: Wer bereits Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, kontaktiert bitte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt für einen Abstrich und darf nicht zum Testzentrum kommen. Dies gilt besonders für leicht symptomatische Kinder, sogenannte Schnupfenkinder.

Für die kostenlosen Tests ergeben sich folgende anspruchsberechtigte Personenkreise: Wer eine Warnmeldung via Corona-Warnapp erhalten hat, Kontaktperson von Positiv-Getesteten ist oder sich aus gesundheitlichen, medizinischen Gründen nicht impfen lassen darf, erhält einen kostenlosen PCR-Test. Auch Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen dürfen diese Tests kostenlos beanspruchen. Studierende haben noch bis Ende November 2021 sowie Besucherinnen und Besucher von Pflegeinrichtungen, Beschäftigte in Heimen und Pflegeeinrichtungen inklusive Behinderteneinrichtungen Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Diese sind ebenfalls im Testzentrum sowie auch bei privaten Anbietern wie Apotheken erhältlich. Zur sogenannten vulnerablen Personengruppe zählen unter anderem auch Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum 30. November 2021 gilt dies auch für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Kostenpflichtige Tests für Personen, die nicht zu genanntem Personenkreis gehören, sind im Testzentrum nicht erhältlich.

Taxigutscheine für mehr Teilhabe verlängert

Menschen ab 60 Jahren, die einen ErlangenPass besitzen, können für Fahrten zum Einkaufen oder zu Veranstaltungen seit Oktober 2020 vom Sozialamt Taxigutscheine erhalten. Das Angebot, das mehr Teilhabe am Leben ermöglicht, wurde nun bis April 2022 verlängert. Das hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Stadtrats am Dienstag beschlossen.

Oberbürgermeister Florian Janik sieht in dem Angebot einen sehr hilfreichen Beitrag für die ältere Bevölkerung, um trotz möglicher Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eine weitgehend selbstbestimmte und selbständige Alltagsbewältigung aufrecht zu erhalten. „Mit den Gutscheinen für Taxifahrten sollte es möglich sein, notwendige Alltagserledigungen selbständig durchzuführen und gleichzeitig die Gefahr einer Infektion durch Wege im öffentlichen Raum zu reduzieren“, sagte das Stadtoberhaupt zur Einführung im letzten Jahr.

Diese Erfahrung bestätigten viele Nutzer der Taxigutscheine im Rahmen einer telefonischen Befragung. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter der Rufnummer 09131 86-1930. Mehr Informationen zum ErlangenPass gibt es auch im Internet unter www.erlangen.de/erlangenpass.

Erdbestattungen ohne Sarg möglich

Auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt ist künftig grundsätzlich auch eine Erdbestattung ohne Sarg möglich. In die städtische Verordnung über das Leichenwesen wurde eine entsprechende Regelung aufgenommen. Erlangen nutzt damit eine Möglichkeit, die die unlängst geänderte Bayerische Bestattungsverordnung bietet. „Erlangen ist eine offene und vielfältige Stadt. Menschen, gleich welcher Herkunft oder religiösen Orientierung, können sich nun auch für eine Erdbestattung in einem Leichentuch und ohne Sarg entscheiden“, erläutert die Leiterin des Standesamtes Heidi Petri. Einschränkungen gelten jedoch unter anderem, wenn Gefahren für die Gesundheit der an der Bestattung Beteiligten – etwa durch Infektionen – zu befürchten wären. Ebenso muss eine geeignete Grabstätte mit passender Bodenbeschaffenheit verfügbar sein. Aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheitsfürsorge und der Pietät muss der Transport des Leichnams auf dem kompletten Friedhofsgelände bis hin zur Grabstätte auch weiterhin in einem geschlossenen Sarg erfolgen.

Die Stadt Erlangen ist intensiv bemüht, den unterschiedlichen Bedürfnissen bei Bestattungen Rechnung zu tragen. So wurde bereits im Jahr 1999 auf dem Westfriedhof in Steudach ein muslimischer Friedhofsteil angelegt, auf dem die Gläubigen in nach Mekka ausgerichteten Einzelgräbern bestattet werden können.

Nähere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung der Stadt (E-Mail bestattungswesen@stadt.erlangen.de, Telefon 09131 86-2780 oder -2920).

Stadt unterstützt Gewerbetreibende mit umfangreichen „Post-Corona-Maßnahmen“

Die Stadt Erlangen zeigt sich in der Corona-Pandemie auch weiterhin solidarisch mit dem lokalen Einzelhandel, der Gastronomie und Hotellerie. Diese stehen insbesondere nach dem zweiten Lockdown von November 2020 bis Mai 2021 noch immer vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Dafür hat die Stadt bereits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die Gewerbetreibenden in den genannten Bereichen unbürokratisch umgesetzt. Um die Attraktivität und Vielfalt von Erlangen und insbesondere der Innenstadt auch künftig zu fördern, unterstützt sie mit zusätzlichen Maßnahmenpaket „Post-Corona-Maßnahmen“ Gewerbetreibende und den Tourismus. Die Stadt will damit die lokale Identität und Wirtschaft weiter stärken.

Hierzu gewährt die Stadt einen außerplanmäßigen Sonderzuschuss in Höhe von 135.000 Euro an den City-Management Erlangen e. V. Gefördert werden unter anderem Projekte für eine Aufenthaltsqualität im gesamten Stadtgebiet, die sich indirekt auch positiv auf das Konsumverhalten auswirken. Zu dem Paket gehört aber auch die Einrichtung eines „eBay-City-Marktplatzes“ für Händler und Dienstleister, der einerseits ein lokales Einkaufserlebnis schaffen und lokalen Verkäuferinnen und Verkäufern gleichzeitig auch einen Zugang zu überregionalen Absatzmärkten eröffnen soll. Zusätzlich steht die Online-Schulungsplattform „Meine Stadt.digital“ allen Gewerbetreibenden ab sofort kostenfrei zur Verfügung. Die Plattform bietet Schulungen für Händler sowie Gewerbetreibende, um sich online professionell präsentieren zu können.

Um den Einzelhandel in der Altstadt zu fördern und positive Impulse zu setzen, sollen Neuansiedlungen inhabergeführter Einzelhandelsbetriebe mit einem Mietzuschuss gefördert werden. Dafür stehen 25.000 Euro zur Verfügung. Eine auch nur vorübergehende Nutzung ist dabei denkbar – Stichwort: Popup Store. Förderbereich ist die Altstadt/Innenstadt vom Hugenottenplatz/Richard-Wagner-Straße bis zum Martin-Luther-Platz. Hiervon können auch Gewerbetreibende profitieren, die in den letzten drei Monaten ihr Geschäft neu eröffnet haben. Info: www.erlangen.de/wirtschaft.

Erlangen wieder auf der Expo Real

Die Stadt Erlangen präsentiert sich dieses Jahr wieder auf der Expo Real, der größten Gewerbe-Immobilien-Messe im deutschsprachigem Raum. Sie findet vom 11. bis 13. Oktober in München statt. Das städtische Wirtschaftsreferat wirbt auf dem Gemeinschaftsstand der Europäischen Metropolregion Nürnberg zusammen mit den Nachbarstädten Nürnberg und Fürth.Mit am Stand dabei sind wieder eine Reihe von renommierten Firmen aus der regionalen Immobilienszene: Sontowski & Partner, Siemens Real Estate, die ALITUS Captital Partners GmbH und die Pegasus Capital Partners GmbH. Die Standpartner stellen ihre Projekte vor und vermitteln damit einen Gesamteindruck der Immobilienkompetenz in der Region. Der Gemeinschaftsstand befindet sich in der Halle A1.330.

Bundestagswahl: Endgültiges Wahlergebnis bekanntgegeben

Wie die Stadt Erlangen mitteilt, hat der Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl im Wahlkreis 242 (Erlangen) das im Kreiswahlausschuss festgestellte endgültige Wahlergebnis bekanntgegeben. Die detaillierte Stimmverteilung auf Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Parteien kann im Internet unter www.erlangen.de/wahlen abgerufen werden. Außerdem ist sie im Amtsblatt vom 7. Oktober 2021 veröffentlicht (www.erlangen.de/das).

Eintragungsfristen für Volksbegehren

Für das Volksbegehren „Abberufung des Landtags“ findet vom 14. bis 27. Oktober die Eintragungsfrist statt. In Erlangen befindet sich die zentrale Eintragungsstelle im Rathaus (1. OG, Zimmer 117). Neben den regulären Öffnungszeiten bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: montags, dienstags, donnerstags (14., 18., 19., 21., 25., 26. Oktober) bis 20:00 Uhr, freitags (15. und 22. Oktober) bis 14:00 Uhr, samstags (16. und 23. Oktober) 9:00 bis 14:00 Uhr, am Mittwoch, 20. Oktober, bis 18:00 Uhr sowie am 27. Oktober bis 14:00 Uhr. Für die Eintragung muss zur Identitätsfeststellung grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Im Rathaus herrscht Maskenpflicht. Abstimmungsberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen ist oder einen Eintragungsschein besitzt.

Ein Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent (ca. 960.000 Personen) der Abstimmungsberechtigten in Bayern unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.

Weitere Informationen im Internet unter www.erlangen.de/wahlen.