Halloween naht – Aber: Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!

Symbolbild Polizei

Am Montag, 31.10.2011, ist es wieder soweit. Kleine und große Geister machen in der gruseligsten Nacht des Jahres wieder einmal die Straßen unsicher und fordern: Süßes oder Saures. Die Polizei appelliert an die Eltern, die Regeln für diesen Spaß mit ihren Sprösslingen genau abzusprechen, denn nicht jeder Scherz ist auch erlaubt.

Wenn bestimmte Grenzen überschritten werden, kann so manch übler Scherz auf Kosten anderer schnell ein juristisches Nachspiel haben. Wer beispielsweise Farbe an Hauswände sprüht oder schmiert bzw. Eier dagegen wirft, begeht eine Sachbeschädigung. Wird einem anderen „Geist“ unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Prügel die mühselig eingenommene Süßigkeit weggenommen, wird derjenige schnell zum „Räuber“ im Sinne des Strafgesetzbuches.

Die Mittelfränkische Polizei wird, wie auch in den zurückliegenden Jahren, mit verstärkten Überwachungen derartiges Treiben konsequent unterbinden.

Kinder unter 14 Jahren können zwar strafrechtlich noch nicht belangt werden, aber zivilrechtliche Forderungen (z. B. die Wiedergutmachung eines entstandenen Sachschadens) können auch gegenüber Kindern geltend gemacht werden. In allen Fällen wird eine Anzeige aufgenommen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Außerdem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Folgen derartiger „Streiche“ und die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es zu keinen unangenehmen Folgen kommt und Süßes nicht sauer aufstößt.

Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass Allerheiligen (01.11.) zu den sogenannten „Stillen Tagen“ gehört und öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Insbesondere für Halloween-Partys an Allerheiligen sind keine Ausnahmen vom „Tanzverbot“ möglich, das heißt, dass um Mitternacht die Party beendet sein muss. Die Polizei wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen mit überwachen.