Landkreis Lichtenfels informiert: kostenlose Bürgertestungen ab dem 12. Oktober 2021 nur noch für bestimmte Personengruppen

Symbolbild Impfung

Testzentren im Landkreis (PCR-Labor- und Antigen-Schnelltests)

Ab den 11. Oktober 2021 sind nur noch für ausgewählte Personengruppen kostenlose Testungen möglich. Personen, die keinen Anspruch auf eine kostenfreie Testung haben, können sich aber weiterhin kostenpflichtigen Testungen unterziehen. Umfasst sind die bislang kostenfreien Antigenschnelltest, als auch die Kostenlosen PCR-Labortest.

Im Bayerischen Testzentrum des Landkreises Lichtenfels in Burgkunstadt werden lediglich Test für Personen angeboten, die Anspruch auf einen kostenfreien Test haben.

Alle anderen Personen müssen sich an eine Apotheke, eine Teststelle oder einen Arzt werden, der die kostenpflichtigen Tests anbietet.

Die kostenfreien Tests sind sowohl im Bayerischen Testzentrum des Landkreises Lichtenfels in Burgkunstadt als auch bei teilnehmenden Teststellen bzw. Apotheken und Ärzten möglich.

Freie Impfstunden und Sonder-Impftermine

Das Bayerische Impfzentrum hat weiterhin geöffnet und bietet neben der Freien Impfstunde im Impfzentrum auch mit den Mobilen Teams Impfungen an. Beispielsweise am Freitag, 1. Oktober 2021, einen weiteren Sonder-Impftermin in Bad Staffelstein am REWE, und zwar von 13 bis 16.30 Uhr.

Das Impfzentrum in der Gabelsbergerstraße 22 in Lichtenfels ist am Samstag, 2. Oktober 2021, sowie in der kommenden Woche von Dienstag, 5. Oktober 2021, bis Samstag, 9. Oktober 2021, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr geöffnet und bietet Freie Impfstunden (Impfung ohne Termin) an. Sonntags und montags ist das Impfzentrum geschlossen.

Erstmals „Wirtshausimpfen“

Am 7., 8. und 9. Oktober 2021 impft das Mobile Impfteam des Bayerischen Impfzentrums in der Braumanufaktur Lippert, Bamberger Str. 77, 96215 Lichtenfels.

Weitere Infos unter Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Informationen für die Bürger (lkr-lif.de).

Zweitimpfungen im Rahmen der Freien Impfstunden des Impfzentrums Lichtenfels

Im Rahmen der „Freien Impfstunden“ können auch Erstgeimpfte ins Impfzentrum Lichtenfels kommen, um dort ihre Zweitimpfung zu erhalten. Das für den jeweiligen Impfstoff vorgeschriebene Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfung muss dabei in jedem Fall eingehalten sein. Dies beträgt bei einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech mindestens drei und bei einer Erstimpfung mit den Impfstoffen von Moderna mindestens vier Wochen. Dabei ist unerheblich, ob die Erstimpfung bereits im Impfzentrum Lichtenfels oder anderweitig (z. B. niedergelassene Ärzte, Betriebsärzte etc.) vorgenommen worden ist.

Impflinge mit bestehendem Zweitimpftermin im Impfzentrum Lichtenfels können unter Einhaltung der oben definierten Voraussetzungen ebenfalls von diesem Angebot Gebrauch machen. Alternativ kann auch eine individuelle telefonische Terminvorverlegung unter 09571 / 18-9060 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) erfolgen.

Auffrischimpfung weiterhin möglich

Im Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels sind ab sofort Auffrischungsimpfungen möglich.

Ab sofort können Impfwillige im Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels eine sog. Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten.

Ausweislich des neuen mRNA-Aufklärungs- und Anamnesebogens sowie der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse sind Auffrischungsimpfungen im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge für Personen anzubieten, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt:

  • Bewohner/innen in Pflegeeinrichtungen,
  • Bewohner/innen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen,
  • Patienten/innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression,
  • Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und
  • Höchstbetagte (ab 80 Jahren)

Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Impfung angeboten. Dies betrifft Personen, die

  • zwei Impfstoffdosen Vaxzevria® von AstraZeneca oder
  • eine Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen® von Janssen Cilag International/Johnson&Johnson oder
  • die eine Impfstoffdosis eines Vektor-Impfstoffs nach einer nachgewiesenen Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erhalten haben (sog. Booster-Impfung von COVID-Genesenen).

Die Auffrischungsimpfung soll entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 02.08.2021 und 09.08.2021 mindestens sechs Monate nach vollständigem Abschluss der ersten Impfserie vorgenommen werden.

Um einen bestmöglichen Schutz für die besonders vulnerable Gruppe der Pflegeheimbewohner/innen zu erreichen, gehören zum Personenkreis auch Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die eine vollständige Impfserie mit mRNA-Impfstoffen erhalten haben. Die (Auffrischungs-) Impfung ist für die Beschäftigten selbstverständlich freiwillig.

Liegen diese genannten Voraussetzungen vor, gibt es zwei Wege, an einen Impftermin zu kommen:

1. ganz bequem online über unser Termin-Portal unter http://www.lkr-lif.de/auffrischimpfung

oder

2. über die Hotline 0 95 71 / 18 – 9060. Hier können Sie einen Termin telefonisch vereinbaren.

Wichtige Telefonnummern:

  • Impfzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 60
  • Testzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 70
  • Hotline für allgemeine Fragen zu Corona-Beschränkungen: 0 95 71 / 18 – 90 90