Feiertagsrecht – Schutz der stillen Tage

Im Hinblick auf die kommenden stillen Tage weist das Landratsamt Bayreuth auf Folgendes hin: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (13. November), Buß- und Bettag (16. November), Totensonntag (20. November) und der Heilige Abend (ab 14.00 Uhr) sind nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage als stille Tage geschützt. An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

Der Schutz des stillen Tages Allerheiligen schließt auch öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen aus Anlass von „Halloween“ aus, die nicht dem ernsten Charakter des Allerheiligentages entsprechen. Befreiungen von den Verboten dürfen durch die Gemeinden nur aus wichtigen Gründen im Einzelfall erteilt werden. Wirtschaftliche Gründe des Veranstalters (z. B. Tanz- und Diskothekenbetrieb) rechtfertigen für sich allein keine Befreiung.