Achtung: Gesundheitsgefahr! Stadt Bayreuth weist auf den richtigen Umgang mit Asbest hin

Beim Umweltamt der Stadt Bayreuth häufen sich in jüngster Zeit Hinweise auf unsachgemäßen Umgang mit Asbestprodukten. Beim Zerbrechen, Zersägen oder bei stark verwitterten Asbesterzeugnissen können Fasern frei werden, so dass eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit besteht.

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für eine bestimmte Gruppe natürlicher silikatischer Minerale. Typisch für Asbest ist die leichte Spaltbarkeit in der Längsachse. Viele dieser Fasern sind so dünn, dass sie im Lichtmikroskop nicht sichtbar sind. Sie können eingeatmet werden und so zu Gesundheitsschäden führen. Obwohl die krebserzeugende Wirkung seit langem bekannt ist, wurde Asbest in vielen Baustoffen eingesetzt.

In den vergangenen Jahrzehnten entstanden so viele Garagen, Neben- und Fabrikgebäude, aber auch Wohngebäude mit Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen aus Wellasbestplatten und Kunstschiefer.

Leider kommt es immer wieder vor, dass solche Dächer oder Verkleidungen unsachgemäß saniert oder entfernt werden. Beim Zerbrechen oder Zersägen besteht die große Gefahr, Asbestfasern einzuatmen. Deshalb dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur durch sachkundige Personen unter besonderen Schutzvorkehrungen vorgenommen werden.

Ausgebaute Asbestprodukte wie beispielsweise Asbestzementplatten dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie müssen auf der Reststoffdeponie Heinersgrund unter besonderen Vorkehrungen beim Transport und bei der Einlagerung beseitigt werden.

Vorhandene Asbestzementdächer dürfen nicht mit anderen Dacheindeckungen überdeckt werden. Unbeschichtete Asbestzementdächer dürfen auch nicht gereinigt und beschichtet werden. Aktivitäten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen – also Schleifen, Bohren, Druckreinigen oder Abbürsten – sind ebenfalls verboten, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme, behördliche oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren. Dies gilt uneingeschränkt auch für den privaten Bereich.

Für weitere Informationen zum Thema Asbest stehen die Regierung von Oberfranken – Gewerbeaufsichtsamt Coburg (Telefon 0 95 61/7 41 90), das Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth (09 21/25 13 85) und der Stadtbauhof (09 21/25 18 48) gerne zur Verfügung. Zur Entsorgung auf der Deponie Heinersgrund gibt die Homepage www.deponie-heinersgrund.bayreuth.de Auskunft.