St 2200: Dörfleser Eiche muss gefällt werden – Maßnahme der Gefahrenabwehr

Dörfleser Eiche

Dörfleser Eiche

Im Zuge der jährlichen Kontrollen der Straßenrandgehölze durch das Staatliche Bauamt Bamberg wurde feststellt, dass sich der Zustand der markanten Eiche am Rand der Staatsstraße 2200 bei Dörfles derart verschlechtert hat, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit nunmehr eine Fällung des Gehölzes notwendig ist.

Der Gefahr von Astabbrüchen wurde in den vergangenen Jahren durch jährliches Entnehmen der abgestorbenen Äste begegnet. Jetzt wurde durch eingehende Untersuchungen im Stammfußbereich festgestellt, dass der von einem Baumpilz befallene Holzkörper einen massiven Stabilitätsverlust aufweist und daher das Gehölz als nicht mehr dauerhaft standsicher einzustufen ist. Eine Genehmigung zur Fällung der als geschützter Landschaftsbestandteil eingetragenen Eiche wurde inzwischen vom Landratsamt Kronach erteilt. Die Fällung des Gehölzes wird in den kommenden Wochen erfolgen. Eine Ersatzpflanzung mit drei Eichenhochstämmen im angrenzenden Böschungsbereich wird noch im Herbst dieses Jahres erfolgen.