Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis Hof steigen weiter an

Corona Maske Symbolbild

Im Hofer Land sind sechs weitere Personen Corona-positiv getestet worden, davon drei aus der Stadt Hof, drei aus dem Landkreis Hof. Da dem Landkreis ein weiterer Fall von extern zugewiesen wurde, steigt die Gesamtzahl der bisher festgestellten Corona-Fälle steigt auf 10.491. Da fünf Personen aus der Quarantäne entlassen werden konnten, liegt die Zahl der aktuellen Fälle bei 61 Insgesamt 10.156 Personen gelten als genesen. Unterdessen wurde bei vier bekannten Fällen die Delta-Variante des Corona-Virus nachgewiesen. Die Delta-Variante wurde bisher bei insgesamt 72 Fällen im Hofer Land festgestellt.

Die 61 aktiven Fälle verteilen sich wie folgt auf Landkreis und Stadt:

Landkreis Hof: 28

Stadt Hof: 33

7-Tage-Inzidenzwerte (Berechnung laut RKI anhand der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage):

Landkreis Hof: 18,0

Stadt Hof: 59,8

Seit Beginn der Impfungen wurden im Hofer Land insgesamt 188.787 Impfungen (durch Impfzentren und Hausarztpraxen) durchgeführt, davon 95.080 Erstimpfungen. Die Impfquote nach Erstimpfungen liegt bei 67,61% der Gesamtbevölkerung. Die Quote der Erstgeimpften ab 12 Jahren** bei 74,62%. Die Quote der vollständig Geimpften bei 66,64% der Gesamtbevölkerung.

Bitte beachten:

– Seit 26.08. liegt der RKI-Inzidenzwert der Stadt Hof über dem neuen Schwellenwert von 35. Seit 23.08. gelten in Bayern – wie mitgeteilt – besondere Testerfordernisse bzw. die 3G-Regel, wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Die neuen Regelungen treten dann – nach offizieller Mitteilung durch die Stadt Hof am dritten Tag (das ist Samstag, der 28.08.) – am übernächsten darauffolgenden Tag in Kraft (das ist Montag, der 30.08.).

– Seit 27.08. liegt der RKI-Inzidenzwert der Stadt Hof zudem über dem Schwellenwert 50. Wenn dies an drei Tagen in Folge der Fall ist, gelten ab dem übernächsten darauffolgenden Tag nach entsprechender Mitteilung der Stadt die dafür vorgesehenen zusätzlichen Regelungen der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

 

** (bezieht sich auf Gesamtbevölkerung ohne 0-11 Jahre)