Bayreuth: Sonderprogramm „Kinder- und Jugendausbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ verlängert: 45 Millionen Euro stehen zur Verfügung

MdB Dr. Silke Launert. Foto: Tobias Koch
MdB Dr. Silke Launert. Foto: Tobias Koch

Berlin/Bayreuth. Das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendausbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Darauf macht Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert aufmerksam und ruft gemeinnützige Einrichtungen zur Antragsstellung auf.

Bereits seit 2020 unterstützt das Sonderprogramm gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendausbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit und Familienferienstätten, die im Zuge der Corona-Pandemie in existenzbedrohende Notlage geraten sind, finanziell. Da auch im Jahr 2021 noch mit erheblichen Einkommensausfällen zu rechnen ist, wurde das Sonderprogramm bereits Ende 2020 verlängert. Bereits 2020 konnten mit den 100 Mio. Euro über 900 Jugendbildungsstätten, Schullandheime, Familienferienstätten und andere betroffene Einrichtungen unterstützt werden.

In der ersten Jahreshälfte 2021 wurden von den bereitgestellten 100 Mio. Euro bereits 55 Mio. Euro an über 1000 betroffene Einrichtungen ausgezahlt. Insofern stehen nun für die zweite Jahreshälfte 45 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höchstgrenze für die Förderung wird in Konsequenz von 800 Euro auf 600 Euro pro Bett gekürzt, da für die zweite Jahreshälfte weniger Mittel zur Verfügung stehen als noch in der ersten. Im Jahr lag die Höchstgrenze noch bei 400 Euro pro Bett.

Anträge für die dritte Auflage des Sonderprogramms können zwischen dem 30. August 2021 und dem 26. September 2021 über die zuständigen Zentralstellen gestellt werden, die es im Internet unter www.bmfsfj.de/bmfsfj zu finden gibt.