Forchheimer Rechtsanwälte sehen erneut Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzverordung und reichen Klage ein
Pressemitteilung zu den Eilanträgen von Bögelein und Dr. Axmann
Rechtsanwälte gegen die Gleichstellung von negativ getesteten
Personen zu geimpften Personen („3G“) – Rechtsanwalt Bögelein stellt Eilanträge gegen die Gleichbehandlung von getesteten und
geimpften/genesenen Personen („3G“)
Gleichbehandlung von negativ getesteten Personen und geimpften Personen verstößt gegen
Gleichbehandlungsgrundsatz
Rechtsanwalt Bögelein reicht am 11.08.21 für eine vollständig geimpfte, erfahrene Krankenschwester zwei Eilanträge gegen die Gleichbehandlung von Geimpften und negativ Getesteten ein. Die Eilanträge die gleichzeitig am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und am Verwaltungsgericht Berlin (gegen die Bundesverordnung) eingereicht wurden, erfahren durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Tag eine erhöhte Brisanz.
Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Grundlagen der Verordnungsgeber nach wie vor davon ausgeht, dass die Infektionsgefahr, die von einem Geimpften ausgeht genauso niedrig ist, wie von einem negativ Getesteten. Das Gegenteil ist der Fall.
„Der Verordnungsgeber ignoriert vollständig, dass bei einem negativ getesteten eine Sicherheit von bis zu 99,68 % besteht, dass die negativ getestete Person das Virus nicht übertragen kann. Die Impfung schützt aber gerade bei den vulnerablen Gruppen nur zu einem deutlich geringeren Maß vor einer Übertragung des Virus. Gründe hierfür sind nach den uns vorliegenden Studien die mittlerweile dominierenden Delta- Variante und (schnell) abnehmenden Antikörpermengen. Wenn der Verordnungsgeber das deutlich höhere Infektionsrisiko eines ungetesteten Geimpften ignoriert, muss man eher vom Team „Leichtsinn“ sprechen, als vom Team „Vorsicht“.
Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem, dass durch die Gleichbehandlung von Geimpften und Getesteten gerade die Geimpften einem völlig unklaren Infektionsrisiko durch andere ungetestete Geimpfte ausgesetzt sind.
Dem wird beispielsweise in der Klinik der Antragstellerin dadurch Rechnung getragen, dass sich sämtliche Besucher und Patienten vor Betreten der Klinik einem Test unterziehen müssen, egal ob sie vollständig geimpft sind oder nicht. „Sollten die Eilverfahren erfolgreich sein, dürfte es sich um die erste gerichtliche Feststellung handeln, dass auch vollständig geimpfte Personen weiterhin als infektiös gelten und daher die Impfung keine Lösung der Corona-Krise darstellt. Sollten die Anträge von den Gerichten abgewiesen werden, wäre dies ein Nachweis dafür, dass es nicht mehr auf einen höchstmöglichen Infektionsschutz ankommt,
was ebenfalls ein sehr interessantes Ergebnis wäre“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein die Hintergründe des Verfahrens. Eine Entscheidung der Gerichte wird schon aus diesem Grund mit Spannung erwartet
Endlich jemand, der sich wehrt gegen unbewiesene Tatsachen.
1) Ich bin kein Impfverweigerer, vielmehr warte ich auf wissenschaftliche Daten, die mir einen besseren Einblick in die Risikogruppen ermöglichen (habe beruflich sehr viel mit Statistiken zu tun), denn es ist immer noch nicht bekannt, warum einige Menschen an der Impfung verstorben sind oder geschädigt wurden. In meinem kleinen Kreis sind schon zwei Menschen an der Impfung verstorben (eine Person mit Vorerkrankungen, eine ohne) und eine Person leidet seit mehreren Monaten an halbseitiger Gesichtslähmung und eingeschränkter Sehfähigkeit.
Was ich als problematisch ansehe ist die Unehrlichkeit der Medien der Mediziner und des Staates solche Fälle zu verschweigen. Auch in der europäischen Statistik (EMA) gibt es nur Verdachtsfälle; das ist lächerlich, denn wenn jemand direkt nach der Impfung verstirbt oder gesundheitliche Einschränkungen hat und es wird daraus kein Zusammenhang hergestellt, so stellt das für mich eine grobe Unterlassungspflicht zur Aufklärung dar und kann auch nach dem Arzeneimittelgesetz (AMG) strafrechtlich verfolgt werden.
Was auch verschwiegen wird ist die Anzahl derjenigen, die bereits ihre zweite Impfung erhalten haben, aber trotzdem an Corona schwer erkrankt sind. Somit könnte man zumindest spekulativ auf die Infektionsgefahr durch eine geimpfte Person schließen.
2. Menschen, die nicht geimpft werden können (Risikopatienten) werden teilweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen (2G Regel) ?
Das kann und darf einfach nicht sein ! Verstößt gegen jede Regel der Grundrechte. Schon die pandemische Lage, in der Grundrechte eingeschränkt werden, steht juristisch auf sehr wackeligen Beinen.
Ich komme mir vor wie im alten Rom, wo Kranke einfach aus der Stadt verbannt wurden. Hurra, willkommen in der Steinzeit.
3. Vierte Welle wirklich weniger ausgeprägt durch Impfungen ?
Da es, wie im Artikel oben schon beschrieben, kaum wissenschaftliche Erkenntnisse über die Entwicklung des Verlaufes der Pandemie ohne Impfungen gibt, wäre es vermessen die Impfungen allein für die Abschwächung verantwortlich zu machen. Was ohne Zweifel gewirkt hat ist die Impfung der Personen, die durch die Pandemie in akute Lebensgefahr hätten kommen können. Was aber auch berücksichtigt werden muss sind die verbesserten Hygienemaßnahmen und die Tatsache, dass die Delta Variante zwar wesentlich ansteckender ist, jedoch in der Wirkung schwächer als die Vorgängerversionen ist. Es ist eben nicht anders in der präpositionalen Entwicklung als ein Grippevirus.
Ich möchte hier die Wirkung der Impfungen nicht bezweifeln, jedoch warne ich vor einer Überbewertung……..
Denn bis heute wissen wir ja noch nicht einmal genau, auf welchen Wegen der Virus zu uns gelangt.
Nachschlag: Auch ich werde mich irgendwann impfen lassen, jedoch lasse ich mich nicht bis dahin als Mensch zweiter Klasse einstufen.
Ich hoffe sehr, dass Herr Bögelein nicht nur in Einzelfällen obsiegt, sondern auch zum Wohle des inneren Friedens diese Anträge durchbekommt.