Freiwilliger Wehrdienst: Datenübermittlung kann widersprochen werden
Meldebehörde übermittelt Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli dieses Jahres ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann schriftlich beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die fraglichen Daten weitergegeben.
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