Landkreis Hof: Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die von schweren Überschwemmungen betroffen sind, können Soforthilfen beantragen

Die entsprechenden Formulare hat das Landratsamt Hof auf seiner Homepage bereitgestellt.

Unter www.landkreis-hof.de/soforthilfen können die Anträge heruntergeladen werden.

Darüber hinaus finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen rund um die Anträge (Wie kann ich Soforthilfe beantragen? Wer ist zuwendungsberechtigt? Welche Voraussetzungen gibt es?)

 „Unser Ziel und auch das des Freistaates Bayern ist es, dort, wo Hilfe notwendig ist, schnell zu helfen. Deshalb sind wir für die Soforthilfen, die das Kabinett gestern auf den Weg gebracht hat, sehr dankbar. Die Bürgerinnen und Bürger haben vielfach die Ärmel hochgekrempelt und aufgeräumt, aber es zeigen sich auch Schäden, die zum Teil eben nicht versichert sind. Deshalb ist es wichtig, den Einzelnen in einer besonderen Situation zu unterstützen. Auch das ist eine Form des Gemeinschaftsgeistes und der Solidarität. Selbstverständlich sind nicht alle Schäden finanziell greifbar, aber es ist gut, wenn wir so weit wie möglich versuchen, die Nachteile abzufedern“, so Landrat Dr. Oliver Bär

Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.

In besonderen Fällen, in denen Menschen durch die Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, sind noch umfangreichere Hilfen möglich. In diesen Fällen können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden.

Die Anträge für „Haushalt/Hausrat“, „Ölschäden an Gebäuden“ sowie für den „Härtefonds Finanzhilfen – insbesondere bei Existenzgefährdung“ sind bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt einzureichen. Die Anträge werden dann an das Landratsamt weitergeleitet und geprüft. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird ein Förderbescheid erlassen und die Soforthilfe ausgezahlt.

Die starken Unwetter und Überschwemmungen der letzten Tage hatten in Teilen Bayerns erhebliche Schäden angerichtet. Alleine im Landkreis Hof ist vergangene Woche laut ersten Schätzungen ein Schaden von rund 55 Millionen Euro entstanden.