Hauptverhandlungen am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 29. Kalenderwoche 2021 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

I. Das Strafverfahren gegen den 37-jährigen S. wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen und vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe am 19.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 36 KLs 2106 Js 17966/20).

Dem Angeklagten liegt zur Last im Zeitraum September/Oktober 2020 an verschiedenen Orten im Landkreis Bamberg in sechs Fällen von einer anderen Person zwischen 20 und 30 Gramm Metamphetamin auf Kommission zum Grammpreis von 50,00 Euro erworben zu haben, um das Rauschgift in der Folgezeit jeweils gewinnbringend weiterzuveräußern. Darüber hinaus soll der Angeklagte Mitte Dezember 2020 in seiner Wohnung im Landkreis Bamberg eine nicht zugelassene Schreckschusswaffe aufbewahrt haben.

II. Das Strafverfahren gegen den 51-jährigen D. wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 18 Fällen, davon in 17 Fällen zugleich mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln, unerlaubter Einfuhr von Schusswaffen und unerlaubtem gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Schusswaffen in 9 Fällen und anderen Delikten am 20.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 32 KLs 2101 Js 12147/20).

Dem Angeklagten liegt zur Last, seit 2017 in großem Umfang als Betäubungsmittel- und Waffenhändler in Stadt und Landkreis Bamberg agiert zu haben.

Zwischen 2017 und Dezember 2020 soll der Angeklagte in 17 Fällen an verschiedenen Orten in der Tschechischen Republik zwischen 20 und 300 Gramm Methamphetamin erworben haben und durch verschiedene Kuriere nach Bamberg bzw. in den Landkreis Bamberg verbringen lassen, um dieses anschließend gewinnbringend weiter zu verkaufen.

Darüber hinaus soll der Angeklagte zwischen September und Oktober 2020 mit einer Person aus Dortmund den Ankauf von mindestens einem Kilogramm Methamphetamin zum Preis von 29,00 Euro pro Gramm vereinbart haben, um dieses anschließend gewinnbringend weiter zu verkaufen. Im Oktober 2020 soll eine Teillieferung von 300 Gramm, im November 2020 eine Teillieferung von 500 Gramm und zwischen November und Dezember 2020 eine weitere Teillieferung von 500 Gramm nach Bamberg erfolgt sein.

Weiterhin soll der Angeklagte zwischen Mitte 2018 und Ende 2020 verschiedene Schusswaffen in der Tschechischen Republik erworben haben, diese durch Kuriere nach Deutschland verbringen lassen und anschließend an verschiedenen Orten im Stadtgebiet und im Landkreis Bamberg gewinnbringend weiterveräußert haben.

III. Das Strafverfahren gegen den 22-jährigen T. wegen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge am 20.07.2021, 13:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 32 KLs 2101 Js 2798/21). Dem Angeklagten liegt zur Last, Mitte Februar 2021 in seiner Wohnung in Haßfurt, 132 Gramm Marihuana, knapp 3 Gramm Haschisch und fast 12 Gramm Methamphetamin bevorratet und geplant haben, durch einen späteren Verkauf Gewinn zu erzielen. Darüber hinaus soll der Angeklagte in der Nähe griffbereit einen Teleskop-Schlagstock, eine Soft-Air-Pistole, eine SchreckschusspistoIe nebst Munition sowie ein Klappmesser aufbewahrt haben, um im Rahmen von Rauschgiftgeschäften binnen kurzer Zeit bewaffnet zu sein.

Fortsetzungstermin: 23.07.2021, 09:00 Uhr

IV. Das Strafverfahren gegen den 22-jährigen E. wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 48 Fällen und bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge am 21.07.2021, 09:00 Uhr vor der Großen Jugendkammer (Az. 65 KLs 2101 Js 807/21).

Dem Angeklagten liegt zur Last zwischen Herbst 2017 und Winter 2019 im Landkreis Forchheim in 36 Fällen von einer anderen Person jeweils mindestens 200 Gramm Haschisch und in weiteren 12 Fällen jeweils mindestens 1 Kilogramm Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben.

Darüber hinaus liegt dem Angeklagten zur Last, Mitte Januar 2021 in seinem Hotelzimmer in Forchheim ca. 570 Gramm Marihuana, ca. 12 Gramm Amphetamin, ca. 30 Gramm Haschisch und über 100 EcstasyTabletten bevorratet zu haben. In unmittelbarer Nähe zum Betäubungsmittel soll der Angeklagte ein Pfefferspray, ein Küchenmesser und ein Einhandmesser aufbewahrt haben, um diese Gegenstände ggf. im Rahmen von Betäubungsmittelgeschäften einzusetzen.

Zudem soll der Angeklagte bei seiner Festnahme Mitte Januar 2021 noch weitere 300 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf mit sich geführt haben.

V. Das Strafverfahren gegen den 30-jährigen K. wegen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln am 21.07.2021, 13:00 Uhr vor der Großen Strafkammer (Az. 33 KLs 2101 Js 17739/20).

Dem Angeklagten liegt zur Last, Mitte September 2020 in seiner Wohnung im Haus seiner Eltern im Landkreis Bamberg 55 Gramm Haschisch bevorratet und geplant haben, durch den überwiegenden späteren Verkauf des Betäubungsmittels Gewinn zu erzielen. Darüber hinaus soll der Angeklagte in der Nähe griffbereit eine Armbrust mit fünf Pfeilen aufbewahrt haben, um im Rahmen von Rauschgiftgeschäften binnen kurzer Zeit bewaffnet zu sein.

Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.

Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/

Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.