Gudrun Brendel-Fischer, MdL: Ausgewogene Standards für den Waldwegebau
„Waldwegebau und Naturschutz“ – das ist der Titel einer gemeinsamen Bekanntmachung des Forst- und des Umweltministeriums, die nun in Kraft tritt. Wie Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mitteilt, schafft die neue Bekanntmachung einen angemessenen Ausgleich zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz: „Damit setzen wir ausgewogene Standards für den Waldwegebau in Bayern“, betont die CSU-Abgeordnete, die sich für eine annehmbare Lösung maßgeblich mit eingesetzt hatte. Die dort formulierten Regeln für die künftige Genehmigung von Waldwegen seien einheitlich und praxisnah, sie bestätigen das öffentliche Interesse am Bau von Waldwegen.
Nach Ansicht Gudrun Brendel-Fischers werden damit die Interessen der Waldbesitzer bestmöglich mit den Belangen des Naturschutzes in Einklang gebracht. Ziel ist, dass in ökologisch herausragenden und besonders sensiblen Waldräumen die Eingriffe so schonend wie möglich ausgeführt werden. Notwendige Kompensationen können die Waldbesitzer künftig durch bestimmte Maßnahmen auch selbst erbringen. Diese müssen aber über die im Waldgesetz vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen. Beispiele dafür sind Waldumbaumaßnahmen oder die Aufwertung ökologisch wertvoller Waldstandorte.
Laut Brendel-Fischer sind Waldwege eine unverzichtbare Voraussetzung für naturnahe Forstwirtschaft und vorsorgenden Waldumbau, denn: „Sie erleichtern die standortgerechte Nutzung und Pflege der Wälder.“ Zudem sichert ein bedarfsgerechtes und naturverträgliches Wegenetz die Bereitstellung von Holz. Der Freistaat stellt wegen des öffentlichen Interesses seit 1963 für den Bau von Forstwegen erhebliche Fördermittel bereit. In den vergangenen fünf Jahrzehnten konnten so in den Privat- und Körperschaftswäldern Bayerns rund 12 000 Kilometer Wege gebaut und 450 000 Hektar Wald erschlossen werden. Zu den dafür nötigen Investitionen steuerte das Forstministerium 185 Millionen Euro Zuschüsse aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln bei.
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