Landkreis Hof hebt sämtliche tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest auf
Für Geflügelhalter im Landkreis Hof gelten ab sofort keine einschränkenden Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest mehr. Die bis dato geltenden Allgemeinverfügungen wurden vom Landratsamt Hof aufgehoben, da in Oberfranken seit dem 01.04.2021 keine Fälle der Geflügelpest mehr festgestellt wurden.
Bereits Ende April wurde in diesem Zusammenhang die sogenannte Aufstallungspflicht beendet. Alle darüber hinaus geltenden Maßnahmen, wie etwa Biosicherheitsmaßnahmen, die Aufzeichnungspflicht, das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten, Geflügelschauen und Veranstaltungen ähnlicher Art sowie das Fütterungsverbot für Wildvögel wurden nun ebenfalls aufgehoben.
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