Landratsamt Kronach informiert zum Thema „digitaler Impfnachweis“

Symbolbild Impfung

Vollständig Geimpfte erhalten im Kronacher Impfzentrum seit Ende der vergangenen Woche unmittelbar nach ihrer abschließenden Impfung zusätzlich zu ihren Impfunterlagen auch ein so genanntes Impfzertifikat. Dieser Ausdruck enthält einen QR-Code, der für den digitalen Impfpass über ein Smartphone in die CovPass-App oder auch in die Corona-Warn-App eingelesen werden kann. Damit besteht die Möglichkeit, den Impfnachweis an erforderlichen Stellen bequem digital zu erbringen, ohne sonstige Impfunterlagen in analoger Form vorhalten zu müssen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Der für den digitalen Impfpass erforderliche und auf dem Impfzertifikat vermerkte QR-Code entspricht nicht dem QR-Code, der auf den Bescheinigungen für Erst- oder Zweiimpfung zu sehen ist.

Eine Verpflichtung zu dieser Art des digitalen Impfnachweises besteht nicht. Wer möchte, kann zum Beleg auch weiterhin seinen gelben Impfpass vorzeigen. Zudem kann auch der Ausdruck des Impfzertifikats als entsprechender Nachweis verwendet werden.

Wer bereits vorher vollständig im Impfzentrum geimpft wurde und im zentralen Regierungsportal BayImco über einen Account verfügt, soll ab 25. Juni über seine Zugangsdaten den für den digitalen Impfpass erforderlichen QR-Code generieren können. Alternativ besteht – auch für alle anderen vollständig Geimpften – die kostenlose Möglichkeit, sich in den Apotheken das mit dem QR-Code versehene Impfzertifikat ausstellen zu lassen. Dafür muss man lediglich seine Impfbescheinigung oder den gelben Impfpass sowie seinen Ausweis vorlegen. Welche Apotheken im Landkreis Kronach diesen Service anbieten, kann im Internet unter www.mein-apothekenmanager.de abgerufen werden. Bei den Ärzten ist das Impfzertifikat aktuell noch nicht erhältlich. Dies soll dann ab Mitte Juli der Fall sein.