RathausReport der Stadt Erlangen vom 10. Juni 2021

Klarstellung: Öffnungszeiten in der Gastronomie

Veröffentlichungen unterschiedlicher Akteure zum Thema Öffnungszeiten der Gastronomie sorgen für Missverständnisse. Deshalb weist die Stadt Erlangen darauf hin, dass es sich bei der Öffnungsmöglichkeit der Gastronomie von 5:00 bis 24:00 Uhr im Rahmen der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung nicht um eine Änderung der für jeden Gastronomiebetrieb gültigen Sperrzeiten handelt.

Maßgeblich für den jeweiligen Gastronomiebetrieb ist die individuelle Sperrzeit, die in der Konzession aufgeführt ist und dort nachgelesen werden kann. Im Einzelfall kann eine Abweichung der im Rahmen der Konzession vorgesehenen Sperrzeiten geprüft werden.In der Innenstadt besteht in diesem Sommer die Möglichkeit, auf Basis eines formlosen Antrags an das Ordnungsamt (einfaches Schreiben oder E-Mail) die Öffnungszeiten für die Außengastronomie um maximal eine Stunde zu verlängern. Grundlage hierfür ist die für den jeweiligen Standort/Betrieb geltende Öffnungsregelung. Diese Regelung gilt für Freitage, Samstage und für Tage, denen ein Feiertag folgt.

Weitere Informationen zu einer möglichen Verlängerung von Öffnungszeiten der Außengastronomie im Sommer gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.erlangen.de/wirtschaft.

Stadt sucht ehrenamtliche Helfer für Bundestagswahl

Die Stadt Erlangen sucht für die Durchführung der Bundestagswahl am 26. September ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Nötig sind dafür alleine im Stadtgebiet rund 1.000 Personen. Wer Interesse hat, muss selbst wahlberechtigt und volljährig sein sowie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

In den allgemeinen Wahllokalen, die über ganz Erlangen verteilt sind, beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 7:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 8:00 und schließen um 18:00 Uhr.Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen. Während der Wahlzeit müssen die Helferinnen und Helfer nicht alle durchgehend anwesend sein. Bereits vorab teilen die Wahlvorsteher eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein. Ab 18:00 Uhr kommen dann alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammen. Dies dauert in der Regel bis etwa 21 Uhr. Die Auszählung der Briefwahl findet zentral in der Heinrich-Lades-Halle (Rathausplatz) statt. lm Rahmen der Briefwahlauszählung muss mit einer zeitlichen Beanspruchung von 15:00 bis 22:00 Uhr gerechnet werden. Auch hierfür wird noch Unterstützung gesucht. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Wer als Wahlhelfer unterstützt, erhält eine Entschädigung: Sie beträgt für Beisitzer 55,00 Euro (bei im öffentlichen Dienst Beschäftigten 35,00 Euro und einen Tag dienstfrei). Für Wahlvorsteher beträgt die Entschädigung 75,00 Euro (bei im öffentlichen Dienst Beschäftigten 55,00 Euro und einen Tag dienstfrei). Alle Beisitzer werden am Wahlsonntag in ihre Aufgaben eingewiesen. Wer darüber hinaus die Funktion als Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher (also die Teamleitung) anstrebt, erhält voraussichtlich in der Woche vor der Wahl eine organisatorische und rechtliche Schulung. Auch hier werden noch mehrere engagierte Personen gesucht.

Bewerbungen können per Post oder E-Mail an das Wahlamt der Stadt Erlangen gesendet werden (Stadt Erlangen, Wahlamt, 91051 Erlangen; E-Mail wahlen@stadt.erlangen.de).