Weitere Öffnungen im Landkreis Kulmbach

Symbolbild Corona

Das rückläufige Infektionsgeschehen macht ab Freitag (21.05.2021) weitere Öffnungsschritte im Landkreis Kulmbach möglich. Davon profitieren insbesondere folgende Bereiche:

Beherbergungsgewerbe

Ab 21.05.2021 sind Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken möglich. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen negativen PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Fitnessstudios und Freibäder

Ebenfalls ab 21.05.2021 dürfen Fitnessstudios und Freibäder wieder aufgemacht werden. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine vorherige Terminvereinbarung sowie der Nachweis eines höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Testergebnisses.

Sport

Gute Nachrichten gibt es zudem für die Fußballer und alle anderen Kontaktsportarten. Sie können im Freien in Gruppen von bis zu 25 Personen trainieren, vorausgesetzt, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben einen höchsten 24 Stunden alten Nachweis über einen negativen Corona-Test.

Tourismus

Auch touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien und die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen sind dann wieder erlaubt. Voraussetzung ist auch hier, dass die Kundinnen und Kunden über einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test verfügen.

Kultur

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist sind ebenfalls ab Freitag wieder möglich.

Begleitet werden alle Öffnungen von entsprechenden Rahmenhygienekonzepten, die von den zuständigen Fachministerien in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet wurden und zu beachten sind.

Möglich werden diese Lockerungen aufgrund einer erneuten Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.05.2021. Das Landratsamt Kulmbach hatte diese Änderung umgehend in einer Allgemeinverfügung umgesetzt. Die Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege folgte am Donnerstag. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises Kulmbach jederzeit abrufbar.

Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie eine Übersicht der Pressemitteilungen und Allgemeinverfügungen im Rahmen der Corona-Pandemie finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.