Weitere Öffnungsschritte im Landkreis Forchheim

Corona Maske Symbolbild

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Forchheim für Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner lag an den sieben aufeinanderfolgenden Tagen, 14.05. bis 20.05.2021 jeweils unter 50. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat dem Landratsamt das Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte gemäß der 12. BayIfSMV erteilt. Damit gelten ab Freitag, 21.05.2021, folgende zusätzliche Öffnungen für den Landkreis Forchheim:

  1. Die Öffnung der Außengastronomie.
  2. Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Ferner die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher.
  3. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel. Ferner
    1. unter freiem Himmel in Gruppen von 25 Personen;
    2. auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzungen vorheriger Terminbuchung;
    3. die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen.
  4. Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, der touristischen Bahnverkehre, der touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen.
  5. Die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung.
  6. Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünfte, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken; zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebotes ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
  7. Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

Für die jeweiligen Bereiche sind Hygienekonzepte zu erstellen.

Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, wenn der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis Forchheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten und dies amtlich bekannt gemacht worden ist.

Weitere Informationen finden Sie auch unter
https://www.lra-fo.de/site/1_1corona/regelungen.php