Landkreis Kulmbach: Bekanntmachung – Impfverbot Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus (BVD)-Impfung

Symbolbild Rinderstall

Die Bovine-Virus-Diarrhoe-Virus (BVDV)-Infektion ist eine gelistete Tierseuche der Rinder. Eine BVDV-Infektion verläuft in immunkompetenten Rindern in der Regel unauffällig oder führt zu milden Krankheitssymptomen wie Durchfall, Fieber und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle. Ausnahmen stellen hochvirulente BVDV-Stämme dar, die zu schweren Erkrankungen mit hoher Sterblichkeit führen können. Trächtige Rinder geben das Virus auf ihre Nachkommen weiter und es können lebenslang infizierte Kälber entstehen. Bei diesen Kälbern tritt dann meist im Alter von sechs Monaten bis zwei Jahren die Krankheit „Mucosal Disease“ (MD) auf, die durch Fieber, Anorexie und hochgradige, oft blutige Durchfälle gekennzeichnet ist und innerhalb von zwei Wochen tödlich endet.

Seit dem 01.01.2011 wird die Tierseuche BVD in Deutschland staatlich bekämpft. Seither ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zahl BVDV-infizierter Bestände zu verzeichnen. Nun ist die vollständige Tilgung der Tierseuche BVD und die Anerkennung Bayerns als BVDV freie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 das Ziel. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Bayern vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen.

Die günstige epidemiologische Situation und die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen BVD nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines Impfverbotes. Das Impfverbot wird für ganz Bayern gelten. Die Krankheit wird über den Nachweis von Antikörpern bei Rindern kontrolliert. Tiere entwickeln Antikörper nur durch die Impfung oder durch eine Erkrankung. Durch das Impfverbot zeige ein positiver Test zukünftig immer einen Krankheitsfall an, ohne weitere Untersuchungen, es hilft also Krankheitsfälle besser zu erkennen.

Das Landratsamt Kulmbach erlässt daher beigefügte Allgemeinverfügung. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist demnach ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Kulmbach verboten. Und in Rinderbestände dürfen ab dem 15. Mai 2021 auch nur noch BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.