Bam­ber­ger Schul- und Kita­be­trieb: Ent­schei­dung liegt nicht mehr bei Kommune

Schule Corona Symbolbild

Bis­he­ri­ge Stich­tag-Rege­lung an Frei­ta­gen wird von bay­ern- und bun­des­wei­ten Bestim­mun­gen abgelöst 

Vor kur­zem wur­den das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz des Bun­des und die Zwölf­te Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung geän­dert. Seit­dem gilt: In wel­cher Form Schu­len und Kitas geöff­net haben, wird nicht mehr jeden Frei­tag für die kom­men­de Woche fest­ge­legt. Statt­des­sen ist ein mehr­tä­gi­ges Unter- oder Über­schrei­ten von Schwel­len­wer­ten bei der 7‑Ta­ge-Inzi­denz maßgeblich.

Kon­kret bedeu­tet dies: Liegt an fünf auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen die vom RKI ver­öf­fent­lich­te 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter dem Schwel­len­wert von 100, ändert sich der Schul­be­trieb ab dem über­nächs­ten Tag. Am heu­ti­gen Frei­tag liegt die Stadt Bam­berg bei einem Inzi­denz­wert von 91,8. Soll­te die 100er-Schwel­le bei­spiels­wei­se auch am Sams­tag, Sonn­tag, Mon­tag und Diens­tag unter­schrit­ten wer­den, hät­te die Stadt Bam­berg am Mitt­woch amt­lich bekannt­zu­ge­ben, dass ab Don­ners­tag Wech­sel- bzw. Prä­senz­un­ter­richt mit Min­dest­ab­stand für alle Jahr­gangs­stu­fen begin­nen kann.

Am bis­he­ri­gen Unter­richts­be­trieb ändert sich also für die kom­men­de Woche vor­erst nichts. Distanz­un­ter­richt bleibt wei­ter­hin die Regel. Aus­ge­nom­men davon sind die Jahr­gangs­stu­fen 4 an den Grund- und För­der­schu­len, die Jahr­gangs­stu­fen 11 der Gym­na­si­en und der Fach­ober­schu­len sowie die Abschluss­klas­sen der wei­te­ren Schul­ar­ten. Dort kann Prä­senz­un­ter­richt oder Wech­sel­un­ter­richt statt­fin­den, soweit dabei der Min­dest­ab­stand von 1,5 m durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann.

Soll­te der Schwel­len­wert nach einer Pha­se mit nied­ri­ge­rer Inzi­denz wie­der stei­gen, gilt Fol­gen­des: Über­schrei­tet die 7‑Ta­ge-Inzi­denz an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen die Mar­ke von 100, tre­ten die ent­spre­chen­den Maß­nah­men am über­nächs­ten Tag in Kraft. Bei­spiel: Lie­gen Sonn­tag, Mon­tag und Diens­tag über 100, gilt ab Don­ners­tag wie­der Distanz­un­ter­richt – mit Aus­nah­me der oben genann­ten Jahrgangsstufen.

In der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung gel­ten nun eben­falls die inzi­denz­ab­hän­gi­gen Regeln. Aktu­ell sind die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Tages­pfle­ge­stel­len geschlos­sen, bie­ten jedoch Not­be­treu­ung an. Bei Unter­schrei­ten der 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 100 an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen kön­nen die Ein­rich­tun­gen am über­nächs­ten Tag in den ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb wech­seln, mit Betreu­ung in fes­ten Grup­pen. Dies wäre in der Stadt Bam­berg bei fort­dau­ern­der Unter­schrei­tung des Schwel­len­wer­tes von 100 am kom­men­den Don­ners­tag der Fall. Bei umge­kehr­ter Ent­wick­lung gilt:

Über­schrei­tet die 7‑Ta­ge-Inzi­denz an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen die Mar­ke von 100, sind die Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung am über­nächs­ten Tag geschlos­sen und kön­nen wie­der nur Not­be­treu­ung anbieten.

Die Schu­len und Anbie­ter der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung sind über die Rege­lun­gen bereits im Bil­de und stets im engen Aus­tausch mit dem Staat­li­chen Schul­amt, dem Refe­rat für Bil­dung, Schu­len und Sport sowie dem Stadtjugendamt.