Landkreis Kronach: Regelung für Schulen und Kitas

Schule Corona Symbolbild

Aufgrund des aktuell weiter anhaltenden Trends der sinkenden 7-Tage-Inzidenz (263,7 / Stand 29. April) gilt für die Schulen im Landkreis Kronach gemäß der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem kommenden Montag, 3. Mai, folgende Regelung: Für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, die Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie die sonstigen Abschlussklassen findet wieder Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten ist Wechselunterricht durchzuführen. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet wie bisher Distanzunterricht statt. Die Kindertagesstätten müssen laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei einem Inzidenzwert von über 100 allerdings auch weiterhin geschlossen bleiben. Bestehende Notbetreuungsangebote bleiben hiervon unberührt.

Angepasst auf die ab der kommenden Woche gültigen Änderungen, wird der für den Busverkehr aktuell noch gültige „Ferienfahrplan“ wieder außer Kraft gesetzt. Stattdessen fahren die Busse ab Montag, 3. Mai, wieder nach regulärem Fahrplan. Die aktuellen Fahrpläne sind einzusehen unter https://www.landkreis-kronach.de/wirtschaft-und-verkehr/oepnv-fahrplaene-bus-und-bahn/