Landratsamt Forchheim informiert: Neue Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb

Schule Corona Symbolbild

Aufgrund der vom Bund beschlossenen „Bundesnotbremse“ wurde die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) angepasst. Eine wesentliche Anpassung betrifft die bisherige Betrachtung der Inzidenzen am Freitag für den Betrieb der Schulen.

Die Regelungen der Unterrichtsformen bei einer Inzidenz von über 100 oder unter 100 bleiben wie bisher. Für die Frage, ab wann die Unterrichtsformen Präsenz- oder Wechselunterricht beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen eine Neuregelung:

  • Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maß-geblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft. Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag -> Distanzunterricht (mit Ausnahme bestimmter Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.
  • Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft. Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch -> Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist ab sofort durch diese Neuregelung außer Kraft gesetzt. Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.