Ein Drittel der Kulmbacher Landkreisbevölkerung geimpft

Symbolbild Impfung

Im Landkreis Kulmbach hat jeder Dritte der Einwohnerinnen und Einwohner eine Erstimpfung erhalten. Die Impfquote der Erstimpfungen im Landkreis liegt mittlerweile bei 30,16 %, diejenige der Zweitimpfungen bei 10,33 %, jeweils bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Damit liegen beide Impfquoten deutlich über dem Bundes- und dem Landesdurchschnitt.

„Dies ist dem hervorragenden Zusammenwirken von Impfzentrum und Hausärzten geschuldet“, sagt der Leiter des Krisenstabs Oliver Hempfling. „Alle Beteiligten engagieren sich weit über das Erwartbare hinaus.“

Neben dem Impfen bleibt das flächendeckende Testen die zweite wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung. Daher sind auch am kommenden Mai-Feiertag die Schnelltestzentren in Kulmbach und Thurnau in Betrieb. Die Teststrecke im BRK Kreisverband am Rot-Kreuz-Platz in Kulmbach hat von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet, im Schützenhaus in Thurnau kann man sich von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr testen lassen. Lediglich in Mainleus werden am 01. Mai keine Schnelltests angeboten.

Erleichterungen für Geimpfte

Das Bayerische Kabinett hat Lockerungen für Geimpfte beschlossen. Wer zweimal geimpft ist, muss künftig keine Tests mehr vorlegen, wo diese, wie etwa beim Friseur, derzeit notwendig sind. Damit werden vollständig geimpfte Personen negativ getesteten Personen gleichgestellt. Als Impfnachweis empfiehlt sich der Impfpass oder die Dokumentation über die beiden Impfungen, die man im Impfzentrum erhalten hat.

Erleichterungen gibt es auch in anderen Bereichen. Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen gelten wieder als Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz öffnen. Gleiches gilt für Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe. Dazu zählen etwa Fotostudios, Schumacher oder Schneidereien sowie Reparaturdienste im Bereich Telekommunikation. Dabei gelten die gleichen Maßgaben, die alle Geschäfte des täglichen Bedarfs beachten müssen. Dies bedeutet unter anderem, dass ab einer Inzidenz von 100 eine angepasste Kundenzahlbegrenzung gilt. Es dürfen sich maximal ein Kunde pro 20 qm für die ersten 800 qm sowie zusätzlich ein Kunde pro 40 qm für die darüberhinausgehende Verkaufsfläche gleichzeitig im Ladengeschäft aufhalten. Ein negativer Test ist nicht erforderlich.

In Anlehnung an die Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse dürfen außerdem höchstens fünf Kinder unter 14 Jahren gemeinsam kontaktfreien Sport im Freien treiben. Dies gilt trotz des über 100 liegenden Inzidenzwerts auch im Landkreis Kulmbach.

Nach wenigen Tagen Unterbrechung ist darüber hinaus wieder die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften erlaubt. Dies allerdings nur, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.

Inzidenz sinkt unter 200

Unterdessen sinkt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Kulmbach auf 195,62. Es wurden 21 weitere positive Coronavirus-Fälle bestätigt. Von den aktuellen Corona-Fällen fallen 140 in die letzten sieben Tage.