St 2204 / CO 16 / städt. Juliusweg in Seßlach – Baubeginn Kreuzungsumbau am Hattersdorfer Tor
Das Staatliche Bauamt Bamberg beginnt in Abstimmung mit den Kreuzungsbeteiligten Landkreis Coburg und Stadt Seßlach am 22. März 2021 mit den Straßenbauarbeiten zum Kreuzungsumbau am Hattersdorfer Tor in einen sog. “Mini-Kreisverkehrsplatz“ („KVP“).
Der Kreuzungsumbau ist zur wesentlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrssicherheit notwendig.
Der ursprüngliche Kreuzungsbereich war eng und unübersichtlich, die Gehwege waren zu schmal oder fehlten teilweise ganz.
Durch Erwerb des unmittelbar an der Einmündung der Kreisstraße CO 16 in die Staatsstraße stehenden Eckgebäudes, welches im Sommer 2020 abgebrochen wurde, wird eine Kreuzungsänderung möglich.
Bevor mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden kann, müssen alle Ver- und Entsorgungsleitungen im Kreuzungsbereich umgelegt bzw. erneuert sowie Sicherungsmaßnahmen an zwei Kellern durchgeführt werden.
Die Kreuzung wird zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 22 m und überfahrbarer Mittelinsel umgebaut. Die Gehwege werden regelkonform verbreitert und ergänzt. In den drei Ästen der Staatsstraße 2204 / Kreisstraße CO 16 werden Fußgängerquerungshilfen angelegt. Die Stadt Seßlach erneuert die Straßenbeleuchtung im gesamten Kreuzungsbereich.
Alle Arbeiten können nur unter Vollsperrung des Kreuzungsbereichs durchgeführt werden und dauern bis ca. Mitte IV Quartal 2021.
Für den überörtlichen Verkehr wird eine großräumige Umleitung eingerichtet; der örtliche Pkw-Verkehr wird kleinräumig, innerörtlich umgeleitet. Hier wird um besondere Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer im Bereich der Ortsstraßen gebeten.
- Kreuzungsänderung Hattersdorfer Tor, Umleitungsplan (PDF, 3MB)
- Kreuzungsänderung Hattersdorfer Tor, Umleitungsskizze Neubau Mini-KVP (PDF, 1,5MB)
Die Kreuzungsbeteiligten, das Staatliche Bauamt Bamberg, der Landkreis Coburg und die Stadt Seßlach bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verkehrsbehinderungen während der Umsetzung der Kreuzungsmaßnahme sowie um erhöhte Aufmerksamkeit auf den Umleitungsstrecken.
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