Bahnausbau Bamberg im Endspurt: Auslegungsfrist für den Bahnausbau endet am 31. März
Noch zwei Wochen Einsichtnahme in die Planunterlagen möglich – Einwendungen können bis 14. April erhoben werden
Seit 8. Februar läuft die Auslegungsfrist für das Planfeststellungsverfahren zum Bahnausbau durch das Stadtgebiet. Seither können sich alle vom dem Großprojekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte der „Jahrhundertbaumaßnahme“ informieren. Mit einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit hat die Stadt Bamberg die Bürgerschaft auf die Bedeutung des Großprojektes hingewiesen, damit sie ihre persönliche Betroffenheit prüfen und gegebenenfalls Einwendungen erheben kann. Jetzt geht es in den Endspurt: die Auslegungsfrist endet in zwei Wochen, am 31. März 2021. Zu finden sind die Unterlagen im Internet unter www.reg-ofr.de/pfa22.
Inzwischen hat sich auch der Bamberger Stadtrat in einer Sondersitzung mit dem Planfeststellungsverfahren befasst und mit breiter Mehrheit eine Positionierung der Stadt Bamberg in über 20 Punkten beschlossen. Dazu zählen die Forderung nach dem Erhalt des ICE-Systemhalts ebenso wie ein Realisierungswettbewerb „Gestaltung der Lärmschutzwände“, die Entwicklung einer Grünanlage „Gleispark“ südlich der Pfisterbrücke oder das Verlangen nach einer Grünbrücke im Stadtwald. Besonders wichtig ist der Stadt die Berücksichtigung der städteplanerischen Entwicklungsziele im Bereich der neu zu errichtenden Bahn-Unter- und -Überführungen. Der Stadtrat hat die Stadtverwaltung außerdem damit beauftragt, die Möglichkeit einer Verlegung des Standortes des S-Bahn-Haltes Süd auf die Position südlich der Forchheimer Straße in direkten Gesprächen mit der Bayerischen Staatsregierung zu erörtern.
In einer weiteren Sondervollsitzung am 31. März wird dann die vollständige Stellungnahme der Stadt Bamberg, die im Rahmen des Verfahrens eingebracht wird, vom Stadtrat verabschiedet.
Öffentlichkeitsbeteiligung – wie, wann, wo?
- Digitale Veröffentlichung auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde unter www.reg-ofr.de/pfa22
- Möglichkeit zur allgemeinen – analogen – Einsicht in die Ordner mit Erläuterungen und Plänen im Baureferat der Stadt Bamberg während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-14 Uhr)
Hinweis: Vorherige Terminvereinbarung (Tel. 0951/87-1125 /-1603, Mail: bahnausbau@stadt.bamberg.de), auf die Einhaltung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen im Rahmen der Corona-Pandemie wird hingewiesen - Die Abgabefrist für Einwendungen endet am 14. April 2021
- Einwendungen schriftlich an: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth oder elektronisch, auch mit einfacher E-Mail, unter Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de
- Die Einwendungen werden durch die Regierung von Oberfranken an die Bahn zur Stellungnahme weitergereicht. Die Stellungnahmen werden anschließend von der Regierung bewertet und nach einem Erörterungstermin an das Eisenbahnbundesamt
Neueste Kommentare