Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach in einem Hausgeflügelbestand festgestellt: Weitergehende Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet

Im Landkreis Kulmbach ist in einer Hobbygeflügelhaltung in der Gemeinde Neudrossenfeld der Nachweis der Geflügelpest (HPAIV) – auch Vogelgrippe genannt – erfolgt. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat mit heutigem Befund das Virus vom Typ H5N8 bei 5 im Bestand plötzlich verendeten Gänsen und Enten nachgewiesen.

Als Konsequenz muss der Seuchenausbruch festgestellt werden. Die übrigen vier Tiere der betroffenen Geflügelhaltung wurden gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung wegen dem Vorliegen eines begründeten Seuchenverdachts bereits am 12.03.2021 getötet.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk von 3 km Radius und ein daran anschließende Beobachtungsgebiet mit 10 km Radius festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote, d.h. sie dürfen weder in noch aus den betroffenen Betrieben gebracht werden noch das 10 km Gebiet verlassen.

Das Landratsamt Kulmbach erlässt in Ergänzung zu den vorangegangenen Maßnahmen eine Allgemeinverfügung, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom Dienstag, den 17.03.2021 in Kraft, und ist auf der Internetseite des Landratsamts www.landkreis-kulmbach.de veröffentlicht.

In den Sperrbezirk fallen ca. 90 Geflügelhaltungen, die in den kommenden Tagen vor Ort durch das Staatliche Veterinäramt am Landratsamt Kulmbach kontrolliert werden. In das Beobachtungsgebiet fallen ca. 320 Geflügelhaltungen, die heute noch per Post angeschrieben werden. Zu diesen zählen gewerbsmäßige Geflügelhalter, Züchter sowie Privatpersonen, die Geflügel halten.

Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Im Landkreis Kulmbach umfasst der Sperrbezirk die Gemeinden

  • Neudrossenfeld: Neudrossenfeld mit Ortsteilen Dreschenau, Eberhardtsreuth, Fichtelhof, Fohlenhof, Hainbühl, Hintere Gemeinde, Hintere Lehen, Hölle, Hornungsreuth, Oberbrücklein, Oberkeil, Pechgraben, Schwingen, Unterbrücklein, Untergräfenthal, Vordere Lehen, Waldau,
  • Trebgast: Trebgast mit Ortsteil Lindau
  • Harsdorf: Harsdorf mit Ortsteil Oberlaitsch.

Das Beobachtungsgebiet umfasst im Landkreis Kulmbach die Gemeinden

  • Harsdorf: Ortsteile Altenreuth, Haselbach, Hettersreuth, Lettenhof, Sandreuth, Ritterleithen, Zettmeisel,
  • Himmelkron: Ortsteile Gleisenhof, Gössenreuth, Lanzendorf, Hermeshof, Himmelkron, Kremitz, Schwärzhof, Streit, Streit-Mühle, Kieselhof, Kunigundenhof, Ziegelhütte.
  • Kasendorf: Ortsteile Döllnitz und Pulvermühle,
  • Ködnitz: Ortsteile Buchhaus, Ebersbach, Fölschnitz, Forstlasmühle, Leithen, Listenberg, Haaghof Hauenreuth, Heinersreuth, Höllgraben, Kauerndorf, Ködnitz, Maierhof, Mühlberg, Pinsenhof, Reisighof, Reuth, Spitzeichen, Tennach, Zettmeisel,
  • Kulmbach: Ortsteile: Aichig, Affalterhof, Ameisloch, Donnersreuth, Forstlahm, Frischenmühle, Gelbe Weiden, Gößmannsreuth, Herlas, Hitzmain, Kauernburg, Kessel, Kulmbach, Leuchau, Mangersreuth, Oberkodach, Oberzettlitz, Plassenburg, Plosenberg, Rothenhügl, Steinhaus, Tiefenbach, Unterkodach, Unterzettlitz, Weiher, Windischenhaig, Wickenreuth, Wolfskehl,
  • Ludwigschorgast: Ortsteile Draht-Mühle, Erlen-Mühle, Lindenhof,
  • Marktschorgast: Ortsteile Rohrersreuth, Pulst, Unterpöllitz,
  • Neudrossenfeld: Aichen, Altdrossenfeld, Buch A. Sand, Berghaus, Dreschen, Dreschenau, Eichberg, Grauenthal, Hirschgründlein, Hörethshof, Igelsreuth, Jöslein, Langenstadt, Lichtentanne, Mermettenreuth, Muckenreuth, Neuenreuth A. Main, Oberzinkenflur, Rohr, Rudolphsberg, Schaitz, Schlappach, Tauberhof, Unterlettenrangen, Unterobsang, Unterzinkenflur, Wehelitz,
  • Neuenmarkt: Ortsteile Brandhaus, Hegnabrunn, Neuenmarkt, Oberlangenroth, Reutlashof, See, Schlömen, Raasen, Unterlangenroth,
  • Thurnau: Ortsteile Bauloch, Buchloch, Eckersdorf, Felkendorf, Forstleithen, Fahrenbühl, Friesen, Hammerhaus, Hutschdorf, Hutweide, Hörlinreuth, Katzenlohe, Kemeritz, Kröglitzen, Lanzenreuth, Limmersdorf, Reuthof, Unterschorrmühle, Schlotter-Mühle, Thurnau, Todtenhaus, Neidsmühle, Putzenstein, Rottlersreuth, Partenfeld,
  • Trebgast: Ortsteile Feuln, Eichholz, Michelsreuth, Rehleithen, Sessenreuth, Trebgast, Tauschthal, Waizendorf, Weiherhaus, Wolfsbach, Weiherleithen, Wirsberg.

Wegen der Nähe zur Landkreisgrenze erstreckt sich das Beobachtungsgebiet auch auf den Landkreis Bayreuth. Vom dortigen Landratsamt werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes unter der Telefonnummer 09221/707-707 oder per Mail an veterinaeramt@Landkreis-Kulmbach.de gebeten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.