Sonderamtsblatt der Stadt Bamberg: Feststellung der Unterschreitung des Wertes 50 der „7-Tage-Inzidenz

Bekanntmachung

Auf Grund von § 18 Abs. 1 S. 4 und § 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 (BayMBl. Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G) wird für die kreisfreie Stadt Bamberg festgestellt, dass am 12. März 2021 die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen („7-Tage-Inzidenz“) den Wert von 50 unterschreitet.

Zu den Rechtsfolgen ergehen die folgenden Hinweise:

Schulen

Gemäß § 18 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 der 12. BayIfSMV in der ab 5. März 2021 geltenden Fassung findet ab 15. März 2021 zunächst für die Dauer der darauffolgenden Woche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags

  • in den Klassen der Grundschulstufe, d.h. in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen, Präsenzunterricht und
  • in allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Der geltende Rahmenhygieneplan Schulen findet weiterhin Anwendung.

Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 der 12. BayIfSMV in der ab 5. März 2021 geltenden Fassung können die betreffenden Einrichtungen ab 15. März 2021 zunächst für die Dauer der darauffolgenden Woche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags zum Regelbetrieb zurückkehren.

Die jeweils geltenden Rahmenhygienepläne findet weiterhin Anwendung.

Im Übrigen gelten die Regelungen der § 18 der 12. BayIfSMV („Schulen“) und § 19 der BayIfSMV („Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“).

Bamberg, den 12. März 2021
Stadt Bamberg
Andreas Starke