Ist der FW-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Bayreuth ein Quarantänebrecher? Hans Hümmer weist Vorwurf entschieden zurück

Hans Hümmer (Archivbild)
Hans Hümmer (Archivbild)

Das Landratsamt Bayreuth hat daraus inzwischen den „Fall Hans Hümmer“ gemacht und teilt mit einer Presseerklärung dazu Folgendes mit:

Es ist richtig, dass Herr Hümmer als Teilnehmer der Sitzungen des Ältesten-und Kreisausschusses im Landratsamt Bayreuth am Montag, den 01. März 2021, zunächst von der Kontaktermittlung wegen Einwänden des Betroffenen (regelmäßiges Wechseln der Maske) am 03. März 2021 als Kontaktperson (KP) 2 eingestuft wurde; dies wurde ihm am selben Tag per E-Mail zugestellt. Diese Entscheidung wurde bereits am Folgetag nach einer Neubewertung der Umstände des Einzelfalls telefonisch korrigiert – hier wurde Herr Hümmer als Kontaktperson 1 eingestuft. […]
[…] Nach Hinweisen aus der Bevölkerung wegen Verstößen gegen die Quarantäne-Regeln wurde Herrn Hümmer eine ausführliche Erklärung und die schriftliche Einstufung als KP1-Person am 10. März 2021 per Mail übermittelt. […]
[…] Warum sich Herr Hümmer als Person des öffentlichen Lebens nicht den Regelungen unterwirft, die für alle gelten, erschließt sich nicht. […]

Hümmer weist Darstellung des Landratsamts entschieden zurück. Die besagte Mail vom 10. März, in der er als KP1-Person eingestuft worden sein soll, habe er nie bekommen.

Hümmer hat den gesamten Ablauf sekundengenau dokumentiert und schildert diesen wie folgt gegenüber unserer Redaktion:

Chronologie der Gespräche wegen Quarantäne, infolge einer nicht notwendigen Ältestenausschusssitzung am 01.03.2021

Mittwoch 04.03.2021

Bürgermeister Stern aus Hollfeld ruft an, und sagt er hat gehört, dass der gesamte Ältestenausschuss und der Kreisaussschuss nach seinen Informationen in Quarantäne muss, da ein Sitzungsteilnehmer Corona positiv ist.

Vorsichtshalber habe ich die Mittagspause angetreten und bin nach Hause.

Später habe ich registriert, dass mehrmals Landratstelefonnummern auf meinem Display erschienen sind.

Mittwoch 03.03.21

Um 14.29 rufe ich im Landratsamt Bayreuth an und erkundige mich nach dem Grund der Anrufe. Frau Lowack teilt mir mit, dass ich 14 Tage in Quarantäne muss. Ich informiere Frau Lowack, dass ich keinen Grund für eine Quarantäneanordnung sehe, da ich fünfmal die FFP 2 Masken gewechselt habe. Da ich weiter genügend Abstand zu anderen Teilnehmern hatte, sehe ich diese Anordnung als unbegründet. Sie sagt, sie müsste erst Rücksprache nehmen. Dauer 10 min. 0 sec. (Handy)

Mittwoch, 03.03.21

Frau Lowack ruft um 14.47 zurück und teilt mir mit, nach Rücksprache mit einer Ärztin ist durch den Maskenwechsel nur Kontaktperson 2 zu begründen und Quarantäne deshalb aufgehoben. (Festnetz)

Donnerstag, 04.03.21

Ca. 12.45 ruft auf meiner häuslichen Ruf-Nr. 09246/1432 eine Frau Dr. Gebhardt an, die ausführt, dass sie Ärztin am Gesundheitsamt Bayreuth ist und ihr angeordnet wurde, dass sie im Auftrag, noch dazu in ihrer Freizeit, mich anrufen muss und mir mitteilen sollte, dass sie ihre medizinische Beurteilung vom Vortag aufheben soll und mich damit in Quarantäne durch Zuordnung Kontaktperson 1 versetzen muss. Dies habe ich nicht akzeptiert, da ich eine solche Quarantäne wegen des absolut vorschriftsmäßigen Verhaltens meinerseits nicht akzeptiere. Ich habe Frau Dr. Gebhardt gesagt, dass ich diesen Anruf niemals bestreiten werde, jedoch die Anordnung nur durch den tatsächlichen Veranlasser entgegennehmen werde, da ich diese plötzliche Kehrtwende für politisch motiviert halte.

Donnerstag, 04.03.2021

Nachdem mich kurz nach dem Anruf von Frau Gebhardt mehrmals die Nr. 0921 728 230 angerufen hat, ich jedoch nicht entgegennehmen konnte, habe ich um 15.05 Uhr zurückgerufen und da niemand entgegengenommen hatte, habe ich den Anrufbeantworter in 58 sec. besprochen und ausgeführt, dass ich durch diese Nr. mehrmals angerufen wurde und wegen meiner Höflichkeit nun zurückgerufen habe. Der Anrufer war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

Freitag, 05.03.21

Um 13.41 Uhr ruft Herr Scherl, der zurzeit tätige Leiter des Gesundheitsamtes an. Da ich gerade in einem anderen Gespräch war, bin ich jedoch kurz hingegangen und habe Herrn Scherl mitgeteilt, dass ich wegen eines anderen Telefongespräches gleich zurückrufen werde. Dauer 9 sec.

Um 13.45 habe ich dann zurückgerufen und die Rechtskonformität meines Handelns begründet. Nach einer Gesprächsdauer von 52 Minuten und 24 Sekunden, in der wir viele Aspekte der Pandemie diskutierten, u. a. dass ich aufgrund meiner Berufsstellung mich nahezu täglich durch einen Arzt testen lasse, hat Herr Scherl mir abschließend mitgeteilt, „dann belasse ich Sie als Kontaktperson 2“.

Dienstag, 09.03.2021

Um 9.38 habe ich Herrn Scherl eine Mail mit 8 negativen Testberichten und meiner versch. gewechselten Masken zukommen lassen. Die Mail ist als Anlage beigefügt.

Um 17.39 habe ich dann mit Herrn Scherl nochmals 23 Minuten und 49 Sekunden telefoniert um nachzufragen, ob meine Mail angekommen ist. Auch hier war von einer Neueinstufung in Kontaktperson 1 keinerlei Rede.

Donnerstag 11.03.2021

Gegen 11.35 ruft Herr Brand vom Nordbayerischen Kurier bei der Rückfahrt von einem Außentermin, den ich im Auftrag der Juragruppe absolvierte an und fragt bei mir an ob ich ein Quarantänenbrecher wäre. Dem habe ich vehement widersprochen. Als eingestufte Kontaktperson 2 kann definitiv nicht von der Arbeit fernbleiben, außer ich würde Urlaub machen. Würde ich ohne Angaben von Gründen meinen übertragenen Aufgaben nicht nachkommen, ist dies ein fristloser Kündigungsgrund.

Vielleicht ist dies im Landratsamt möglich, bei der Juragruppe nicht.

Um 15.05 ruft Herr Brand wieder an und sagt ich hätte eine schriftliche Anordnung erhalten. Dies weise ich auf das schärfste zurück. Sollte eventuell ein Organisationschaos im Landratsamt vorherrschen, will ich nicht der Prügelknabe hierfür sein.

Das Allerwichtigste sollte jedoch der Tatbestand sein, dass ich definitiv keine aktuelle Infizierung aufweise. Langsam muss man fragen, ob man noch in einen Rechtsstaat lebt.

Wenn man sich täglich durch Ärzte testen lässt, weil man Verantwortung für Mitarbeiter und für einen relativ großen Versorgungsbereich trägt und das Produkt, das Überlebensmittel Nr. 1 ist. Ich möchte schon wissen, ob das Krankenhaus Pegnitz oder das Impfzentrum in Pegnitz funktionsfähig sein könnte, wenn die Trinkwasserversorgung ausfallen würde. Anscheinend herrscht nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in manchen Amtstuben die Meinung vor, dass Wasser kommt ja aus dem Hahn.

Zusätzlich zu diesem Bericht vermerke ich für mich, dass über meinen Zustand „Kontaktperson 2“ auch Herr Daniel Frieß und Herr Roman Böhm informiert gewesen waren.

In einem längeren Telefongespräch mit Herrn Böhm habe ich weiter thematisiert und ihn um Rechtsbeurteilung gebeten habe, da ich klar beurteile, dass die durchgeführte Ältestenausschusssitzung für mich ein klarer Verstoß gegen die geltenden Infektionsschutzvorgaben der Bayerischen Staatsregierung ist.

Es dürfen Sitzungen nur zu unabdingbar notwendigen Entscheidungen gehalten werden. Fraktionssitzungen eben auch nur zur Vorbereitung von solch unabdingbar notwendigen Sitzungen.

Ich sehe mit dem Abhalten dieser losen Zusammenkunft, in dem keinerlei Behandlung von Sachthemen gewünscht war, sondern dass Treffen fand nur statt, um atmosphärische Störungen von Kreisräten untereinander besprechen zu können, eine grob fahrlässig in Kauf genommenen mögliche schwere Erkrankung meinerseits.

Dass aus Zeit- oder Organisationsgründen ein Test nicht durchgeführt wurde, obwohl zig-Tausende Tests in der Tiefgarage des Landratsamtes lagern, untermauert meine Annahme.

Ich war jedenfalls am Sitzungstag 01.03.2021 um 10.00 Uhr negativ getestet.

Herr Böhm sagte, über dieses Thema möchte er adhoc keine Rechtsmeinung abgeben.

Auch ihm habe ich mitgeteilt, dass ich nur Kontaktperson 2 bin.

Hans Hümmer