SPD Ortsverein Gräfenberg führte Interview mit der IG Steinbruch
Martin Leipert hat dieses Interview mit Reinhard Fischer in Namen der Interessengemeinschaft Steinbruch (IGS) geführt:
Interview mit der IG Steinbruch
Beginnen wir mit den Ungereimtheiten des Verfahrens. Ihr hattet davon gesprochen, dass der Standort schon einmal bewertet wurde, wann war das?
Im Jahr 2006 wurde zuletzt eine Erweiterung des Steinbruchs mit einer geringeren Verfüllmenge als aktuell beantragt, genehmigt. Der Standort wurde der Kategorie A mit Zuordnungswerten der Schadstoffgehalte bis Z 0 (geringstmögliche Belastung) gemäß des bayerischen Verfüll-Leitfadens zugeordnet. Das Wasserwirtschaftsamt teilte damals dem Landratsamt mit, dass aufgrund der hohen hydrogeologischen Empfindlichkeit des Standorts eine Einstufung in die Kategorie Trocken A mit Zuordnungswerten bis Z 0 erforderlich sei. Als Fremdmaterial käme zur Verfüllung nur unbedenklicher Bodenaushub ohne Fremdbestandteile mit Schadstoffgehalten bis zu den Zuordnungswerten Z 0 in Frage.
Nun soll der „empfindliche Standort“ auf Kategorie C1 hochgestuft werden?
Im November 2018 beantragte der Betreiber Bärnreuther + Deuerlein Schotterwerke GmbH & Co. KG (B+D) eine „Anpassung“ des bisher in Kategorie A eingestuften Standortes nach C1. Danach könnte erheblich höherbelastetes Verfüllmaterial mit Zuordnungswerten bis Z 1.2 gemäß des bayerischen Verfüll-Leitfadens eingebracht werden: Belasteter Bodenaushub und bis zu 30% rein mineralischer, vorsortierter Bauschutt und gereinigter Gleisschotter. Die Begriffe “rein mineralisch”, “vorsortiert” und “gereinigt” klingen zunächst harmlos, aber der Zuordnungswert Z 1.2 besagt klar, dass in erheblichem Maße Schadstoffe im Verfüllmaterial enthalten sein dürfen. Mit dem Antrag des Betreibers wurde auch eine Standortbeurteilung vorgenommen. In den Berichten der Fa. heka Technik GmbH aus Pegnitz werden Boden, Geologie, Hydrogeologie und wasserwirtschaftliche Situation betrachtet.
Das Ergebnis des Gutachtens zur Standortbeurteilung war dann ein ganz anderes als 2006?
In den von Firma B+D beauftragen und bezahlten Berichten kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Standort wenig empfindlich und für Kategorie C1 geeignet sei und sogar noch auf C2 (mit Zuordnungswerten der Schadstoffgehalte bis Z 2) aufgewertet werden könne. Nach unserer Einschätzung weisen die Berichte erhebliche Mängel auf. Insbesondere geht nicht aus ihnen hervor, wie eine Belastung des Wassers über die gesetzlichen Grenzwerte sicher vermieden wird. Wir wünschen uns eine unabhängige Überprüfung der Ergebnisse, die die Reinhaltung unserer Gewässer zum Maßstab hat.
Auch die Behörden haben ihre alten Einschätzungen vergessen?
Auf Grundlage der heka Berichte hat das Wasserwirtschaftsamt die alte Bewertung revidiert. Fast alle aktuellen Behördeneinschätzungen fußen offensichtlich auf den durch den Antragsteller beauftragten sogenannten „Gutachten“. Die Begründung des Wasserwirtschaftsamtes für den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhaltet auch die Aussage, dass der Standort bekannt sei. Dass das Wasserwirtschaftsamt vor 16 Jahren zu einer ganz anderen Bewertung gelangt ist und nun seine Meinung ändert, wird nicht ausgeführt.
Kann man eine einmal getroffene Standortbewertung einfach so außer Kraft setzen?
Eine Aufwertung einer genehmigten Verfüllung ist laut bayerischem Verfüll-Leitfaden maximal um eine Kategorie zulässig. Für den Steinbruch heißt das von Kategorie A (Z 0) auf Kategorie B (Z 1.1). In Kategorie C1 (Z 2) aufwerten geht dagegen nicht. Im Verfahren hat man sich auf den alten Verfüll-Leitfaden („Eckpunktepapier“) von 2005 bezogen, der diese Einschränkung noch nicht vorsah. Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt ist aber für alle laufenden Genehmigungsverfahren der neue, am 01.03.2020 eingeführte Verfüll-Leitfaden zu Grunde zu legen. Die Aufwertung um mehr als eine Kategorie wurde bereits 2012 vom bayerischen Umweltministerium gekippt und 2016 hat das Bayerische Verwaltungsgericht diese Entscheidung bestätigt. Das Landratsamt argumentiert nun, es handele sich um eine Standortneubewertung.
Aber ihr geht davon aus, dass es sich um eine Aufwertung handelt?
Fa. B+D beantragt die „… Anpassung der Verfüllkategorie und des Verfüllmaterials gem. Verfüll-Leitfaden von Kategorie A (Z 0-Material) nach C1 (Z 0- bis Z 1.2 Material).“ Es wurde versuchsweise eine sogenannte „Sorptionsschicht“ (technische Filterschicht aus Ton und Lehm) in einem bereits abgebauten Bereich des Steinbruchs eingebracht und beprobt. Die Einbringung einer technisch hergestellten sorptionsfähigen Schicht ist Voraussetzung für die Standortaufwertung, nicht aber für eine Standortneubewertung. Aus dem Inhalt der Unterlagen und dem durchgeführten Minimalverfahren ohne Durchführung einer UVP gemäß dem UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) kann man daher folgern, dass eine Standortaufwertung verfolgt wird. Auf Anfrage beim Landratsamt wurde uns jedoch mitgeteilt, dass es sich um eine Standortneubewertung handele.
Was ist mit der geologischen Störung, die in den Antragsunterlagen explizit erwähnt wird?
Die geologische Störung wird im aktuellen Verfahren seitens der Behörden nicht aufgegriffen. Geologische Störungen oder Verwerfungen führen zu Rissen und Klüften, die bis zum Grundwasserkörper reichen können. Der Standort ist in diesem Bereich besonders empfindlich. Hier wurde nach eigener Aussage des Betreibers Fels weggesprengt, ohne dass er für das Flurstück eine Abbaugenehmigung hatte. B+D begründet das mit der Instabilität des Geländes. Untersucht wurde die Störung aber offenbar nicht.
Sind geologische Störungen hier in der Gegend ungewöhnlich?
Nein, definitiv nicht. Das Jura ist Teil des Schichtstufenlandes, in dem Sedimentschichten des Jurameers die heutigen Gesteinsschichten bilden. Im Verlaufe der Jahrmillionen sind diese Schichten an verschiedenen Stellen gebrochen und gegeneinander verschoben worden. In erdgeschichtlich jüngerer Zeit vor allem durch die Auffaltung der Alpen. Solche Störungen sind auch für den Gräfenberger Raum beschrieben und belegt. Eine größere, belegte Verwerfung verläuft entlang des Walberlas und durch das Schwabachtal. Sie trennt Zeugenberge wie den Hetzleser Berg und die Ehrenbürg von der Albhochfläche. Erst im Januar berichteten die Nürnberger Nachrichten vom Staubecken auf dem Deckersberg bei Happurg, in dem seit 1958 mindestens hundert Bodeneinbrüche registriert wurden, zehn davon mit einem Durchmesser von mindestens acht Metern.
Zu welchen Folgen könnte diese geologische Störung führen?
Durch solche Störungen kann die unter dem Karst liegende Schicht des Ornatentons ihre abdichtende Wirkung verlieren. Wasser würde in die tieferen Schichten des „braunen Jura“ ablaufen. Solche Phänomene, das unterirdische Abfließen von Wasser durch Gesteinsklüfte, Höhlen und Störzonen, sind im Jura weit verbreitet. Ein bekanntes Beispiel ist der Frickenhäuser See in Unterfranken, wo das Wasser unterirdisch durch eine solche Störungszone abfließt. Daher sind solche Störungen immer Hinweise auf Undichtigkeiten und müssen zumindest ordentlich untersucht werden, damit ihre Unbedenklichkeit festgestellt werden kann. Das ist bei der Störung im Steinbruch nicht geschehen.
Wurden – im Vergleich zu 2006 – weitere Änderungen an der Verfüllung vorgenommen, außer der Anpassung des Materials?
Der Betreiber hat bereits im letzten Verfahren zur Erweiterung des Steinbruchs (2006) ein Konzept zur teilweisen Verfüllung des Steinbruchs in Form eines Renaturierungsplans vorgelegt. Damals wurde von der Höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Oberfranken) kritisiert, dass der Steinbruch zu hoch verfüllt werde und zu viele wertvolle Felswände für Fauna und Flora verloren gingen. Das Landratsamt hat die mit dem Antrag eingereichten Geländepläne dennoch zugelassen, aber Anpassungen entsprechend den Auflagen der Höheren Naturschutzbehörde gefordert. Jetzt soll noch mehr Material und noch höher verfüllt werden. Von der Naturschutzbehörde kommt kein Widerspruch, obwohl weitere Teile der Freihänge verschwinden. Auch hier liegt ein, zumindest erklärungsbedürftiger, Meinungsumschwung vor. Anscheinend lässt man den Betreiber komplett gewähren.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde ebenfalls nicht durchgeführt, warum beharrt ihr auf dieser Prüfung?
Die Prüfung ist notwendig, um die Folgen für die Umwelt, und vor allem für unser Wasser zu beurteilen. Die Risiken der Verfüllung des Steinbruchs mit dem belasteten Material tragen die Stadt Gräfenberg, die umliegenden Kommunen und die Bevölkerung, heute und in den uns nachfolgenden Generationen.
Mit welchen Argumenten wurde die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Wesentlichen abgelehnt?
Das Wasserwirtschaftsamt argumentiert, dass der Standort bereits bekannt sei und man deshalb keine Umweltverträglichkeitsprüfung brauche. Das Landratsamt argumentiert, dass es sich nur um eine kleine Erweiterung „Flächenarrondierung“ um 0,46 Hektar handele für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden müsse.
Warum hätte die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen?
Die laut öffentlicher Bekanntmachung wesentliche Änderung, d. h. die Anpassung der Verfüllkategorie, erstreckt sich auf über 28 Hektar. Im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden Änderungsvorhaben und Neuvorhaben gleich bewertet. Dort steht eindeutig, dass für Änderungsgenehmigungen bei Steinbrüchen ab 25 Hektar die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Warum fürchtet ihr einen Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser?
Außerhalb Bayerns muss Bauschutt und Gleisschotter sowie jegliches Material mit Zuordnungswerten ab Z 1.2 in Deponien entsorgt werden, die mit einer Kunststofffolie nach unten abgedichtet sind. Z 1.2 Material ist zwar vergleichsweise wenig belastet. Aufgrund der derart großen Materialmengen – die Rede ist von 2.5 Mio m³ Verfüllvolumen – muss sichergestellt sein, dass unser Wasser nicht durch Schadstoffe über ein vertretbares Maß, und schon gar nicht über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus belastet wird, weder heute noch in der Zukunft. Zunächst sind Oberflächengewässer betroffen, wie z.B. die Kalkach. Und dann geht es um unser Grundwasser. Wir verfolgen das Ziel, jede weitere Schadstoffbelastung unserer Gewässer zu vermeiden und an der Standortkategorie A mit Zuordnungswerten bis zu Z 0 festzuhalten.
Aber unser Trinkwasser kommt doch aus der Tiefbohrung in den Wässerwiesen?
Gräfenberg bedient sich jetzt und in den kommenden Jahrzehnten eines annähernd autarken Trinkwasserreservoirs (Tiefenwasser), das aber nicht zuletzt wegen der anhaltenden Trockenheit schon in wenigen Generationen erschöpft sein könnte. Daher müssen wir uns alternative Möglichkeiten zur Wasserversorgung erhalten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde ermitteln, welche Risiken für unser Wasser bestehen. Sie findet jedoch nach Entscheidung des Landratsamts nicht statt.
Hat das Landratsamt ein Interesse an dieser Verfüllung mit höherbelastetem Material?
Im Landkreis besteht derzeit keine Möglichkeit Z 1.2 Material zu entsorgen. Daher hat das Landratsamt großes Interesse an einer Verfüllmöglichkeit für dieses Material. In der Bekanntmachung vom 21.07.2020 heißt es dazu: „… Mit der geplanten Maßnahme (…) wird im Landkreis Forchheim erstmals eine lokale Einrichtung zur Verwertung von Bodenaushub mit Zuordnungswerten bis Z 1.2 geschaffen. Damit wird der geogenen Situation im Landkreis sowie dem dringenden örtlichen Bedarf nach einer derartigen Verwertungsmöglichkeit Rechnung getragen. Die Verfüllmenge soll dabei insgesamt auf max. 150.000 t/a begrenzt werden. …“
Wie würde Bärnreuther+Deuerlein von der Verfüllmöglichkeit profitieren?
Es gehört zum Geschäftsmodell von Rohstofflieferanten wie Fa. B+D, im Gegenzug zur Rohstofflieferung Altlasten und Abfälle von der Baustelle mitzunehmen. Mit der Entsorgung des Altmaterials in der eigenen Grube kann der Betreiber seine Kosten reduzieren, indem er belastetes Material nicht mehr gegen Berechnung in Fremdgruben einlagern lassen muss. Der Preis pro Tonne Verfüllmaterial mit Zuordnungswert Z 1.2 liegt im zweistelligen Euro-Bereich.
Ihr befürchtet also, dass der Steinbruch die genehmigten 30% Bauschutt und Gleisschotter ausreizt?
Ja definitiv. Ein guter Anteil wird aus der Bauschuttentsorgung von Infrastrukturprojekten wie dem Straßenbau oder dem Bahnausbau kommen. Im Falle des Bahnausbaus liefert B+D das Baumaterial für den Bahndamm. Auf der Rückfahrt nimmt man den alten Unterbau (Bauschutt), verbleibenden Gleisschotter sowie Bodenaushub mit und verfüllt es im Steinbruch. Dieses Material ist mit anorganischen und organischen Schadstoffen belastet, wie z.B. auch Schwermetallen, Herbiziden und Ölresten.
Warum ist denn Gleisschotter für euch überhaupt so ein Problem? Dieser wird schließlich recycelt?
Gleisschotter wird gereinigt, um die maximalen Zuordnungswerte einzuhalten, in unserem Fall Z 1.2. Er wird also nach der Reinigung mit der maximal zulässigen Schadstoffmenge belastet sein, sofern das im Verfüll-Leitfaden geforderte System der Materialkontrollen vor der Verfüllung funktioniert. Gleisschotter wird nach Aussage der Bahn recycelt und ist ein wertvoller Baustoff. Wenn er aber dennoch in unserem Steinbruch landet, ist er maximal belastet und kann bis zu 30% der Jahresverfüllmenge ausmachen. Wir hoffen, dass Gleisschotter bei uns nicht das Hauptproblem sein wird, aber sicher sein können wir uns da nicht.
Demnächst wird wahrscheinlich eine neue Mantelverordnung beschlossen, dann müssten Bauschutt und Gleisschotter doch ohnehin auf eine Deponie gebracht werden?
Die neue Mantelverordnung hätte den Vorteil, dass Bauschutt viel öfters recycelt würde, weil keine Verfüllung mehr möglich wäre. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem die Verfüllung mit Bauschutt, Gleisschotter und mit Z 1.2 belastetem Material noch zulässig ist. Verglichen mit anderen Bundesländern ist der Anteil der Recyclingbaustoffe in Bayern und im Besonderen auch Oberfranken viel geringer. Nach der Mantelverordnung wäre die Praxis der Verfüllung mit derartigem Material auch in Bayern vorbei und es dürfte nur noch auf mit Folie gesicherte Deponien verbracht werden. Staatsregierung und CSU versuchen durchzusetzen, dass die Länder weiterhin abweichende Regelungen erlassen können. Damit könnte Bayern den Verfüll-Leitfaden beibehalten. Horst Seehofer blockiert die Mantelverordnung, obwohl sie im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart ist.
Wo bleiben aber diejenigen, die einfach nur den natürlich belasteten Aushub ihres Hausbaus loswerden wollen? Wie kann dieser in Gräfenberg verfüllt werden ohne eine Verfüllung mit Gleisschotter zu genehmigen?
Zunächst einmal ist Erdaushub meist weit weniger kritisch als Bauschutt oder Gleisschotter. Bei Erdaushub erreichen lange nicht alle Werte die Schadstoffbelastung der Zuordnungskategorie Z 1.2, häufig ist es auch einfach Z 0-Material. In West III wäre ein bekannter Ausreißer die Arsenbelastung. Bauschutt erreicht dagegen meist mehrere Grenzwerte. Unter dem Strich enthält er also eine deutlich höhere Schadstoffbelastung als Erdaushub.
Gemäß Bundesbodenschutzverordnung ist eine Verlagerung von Bodenmaterial innerhalb des Gebiets zulässig. Und Gebiete erhöhter Schadstoffgehalte können von der zuständigen Behörde festgelegt werden, in unserem Fall also dem Landratsamt. Somit darf Material lokaler (oder auch regionaler) Herkunft verfüllt werden, das dieselben Hintergrundwerte aufweist wie die Grube. Also z.B. einen erhöhten Arsengehalt wie der Lehm rund um Gräfenberg. Das entspricht auch dem bayerischen Verfüll-Leitfaden und wird in Bayern derzeit in zwei Pilotprojekten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Federführung des Landesamtes für Umwelt (LfU) erprobt. Der lokale Bodenaushub könnte also problemlos im Steinbruch verfüllt werden.
Diese Pilotprojekte werden vom Bayerischen Umweltministerium mit beträchtlichen Summen gefördert. Der Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) ist im Landkreis Forchheim beheimatet. Wir bemühen uns, bei der Stadt Gehör zu finden, damit diese Lösung für den Hausbau bzw. den Bauaushub auch bei uns zum Tragen kommen kann.
Wie lautet euer Fazit zu dem Verfahren?
Das Verfahren wirft viele Fragen auf. Gräfenberg hat Probleme mit seinem geogen belasteten Bodenaushub. Anstatt eine kleine, lokal-regionale Lösung zu schaffen, öffnet man die Tore für Bauschutt und Gleisschotter aus Infrastrukturprojekten weit über die Region hinaus und befördert den Ausbau des Geschäftsmodells des Betreibers. Ist es nicht Aufgabe des Landratsamts, ein korrektes Verfahren sicherzustellen, die Interessen der Bevölkerung zu berücksichtigen und sie vor Gefahren und Risiken zu schützen? Dieser Anspruch ist bislang nur schwer zu erkennen. Gräfenberg braucht Unterstützung. Sonst bleiben die Altlasten. Für immer.
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