Landratsamt Forchheim: „Für Impftermin online anmelden!“
Der Landkreises Forchheim ist bei den Impfungen gegen das Corona Virus auf einem guten Weg: Zusammen mit den Impfterminen in Einrichtungen und den Gemeinden konnte in den letzten Wochen ein Großteil der Berechtigten in der höchsten Priorität geimpft werden. Damit die Impfungen weiterhin so zügig durchgeführt und noch weiter ausgebaut werden können, ist eine Online- Registrierung notwendig. „Nachdem nun endlich mehr Impfstoff in Aussicht steht, appelliere ich nochmals an alle, dieses Angebot anzunehmen. Testen und Impfen. Das wird der Weg aus der Pandemie sein.“, so Landrat Hermann Ulm.
Wer der höchsten Priorität angehört (in der Regel über 80-jährige) und bisher noch keinen Impftermin erhalten hat, muss sich ab sofort online unter https://impfzentren.bayern/ registrieren lassen oder telefonisch unter 09191 / 950 46 06 anmelden. Dies betrifft auch Personen dieser Priorität, die sich bereits telefonisch oder per Papieranmeldung angemeldet haben. Auch Personen, die sich für einen noch ausstehenden gemeindlichen Termin vormerken haben lassen und einen früheren Termin bevorzugen, können sich hierüber für eine Impfung im Impfzentrum – voraussichtlich am 15.03. – anmelden. Dies betrifft die noch ausstehenden Termine in den Gemeinden Unterleinleiter, Eggolsheim, Gößweinstein und dem Ortsteil Moggast. Die Bürger dieser Gemeinden werden hierüber auch noch von ihrer jeweiligen Gemeinde informiert.
Hintergrund ist die Einführung einer einheitlichen bayerischen Anmelde- und Terminvergabesoftware (BayIMCO). Nur durch eine Anmeldung in diesem System wird sichergestellt, dass alle Personen in der höchsten Priorität ihre Impfung erhalten, bevor die Personen der zweithöchsten Priorität geimpft werden. Das System vergibt die Termine automatisch nach Priorisierung. Wichtig ist dabei auch, dass sich bereits Geimpfte aus der Online-Registrierung wieder löschen um keine Termine zu blockieren.
Die „neuen“ Berechtigten in Stufe 2 müssen aktiv werden
Am 24.02.2021 hat sich die Coronavirus-Impfverordnung dahingehend geändert, dass jetzt Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, zur Personengruppe gehören, die mit hoher Priorität zu impfen ist (sogenannte Stufe 2). Innerhalb der Stufe 2 erhalten sie nicht bevorzugt, sondern gleichberechtigt mit den Anderen in dieser Gruppe (wie z.B. Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, Organtransplantationen oder Trisomie 21) ihren Impftermin.
Im Landkreis Forchheim sollen die Impfungen für diese Personengruppe ebenfalls im Impfzentrum in Forchheim stattfinden. Dazu müssen sich alle Berechtigten ebenfalls unter https://impfzentren.bayern online registrieren. Wer sich von diesem Personenkreis bereits online registriert hat, muss sich ab sofort noch einmal in das BayIMCO System einloggen und seine Daten aktualisieren. Nur dadurch kann eine Richtige Zuordnung zur Stufe 2 erfolgen. Wichtig ist, dass dabei die Rubrik „Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“ angekreuzt wird.
Zur Impfung mitzubringen sind:
- Bescheinigung des Arbeitgebers (unbedingt erforderlich, da sonst die Zugehörigkeit zur Gruppe mit hoher Priorität nicht nachgewiesen ist und das Impfzentrum die Person dann nicht impfen darf!)
- Personalausweis
- Impfpass, falls vorhanden (ansonsten wird im Impfzentrum eine Ersatzbescheinigung ausgestellt)
- Ausdruck von Einverständniserklärung und Anamnesebogen, wenn möglich (ansonsten muss dies im Impfzentrum nochmals ausgefüllt werden, da BayIMCO diese Daten aus Datenschutzgründen nicht direkt ans Impfzentrum übermittelt)
Unabhängig davon, zu welcher Priorität man gehört, kann sich jeder unter https://impfzentren.bayern/ für eine Impfung registrieren lassen. Das System ordnet die Impfwilligen automatisch der jeweils zutreffenden Priorität zu und vergibt die Termine. Gesetzliche Änderungen der Impfreihenfolge werden zudem automatisch berücksichtigt.
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