Stadt Bayreuth erteilt Ausnahmegenehmigung für „Click & Collect“-Geschäfte in der Fußgängerzone
Die Stadt erleichtert ab sofort Abholgeschäfte im „Click & Collect“-Verfahren in den Fußgängerzonen
In den Bayreuther Fußgängerzonen ist der Lieferverkehr montags bis samstags von 17.30 Uhr bis 10.30 Uhr beziehungsweise aufgrund der Corona-Pandemie im Rahmen einer Ausnahmeregelung, die vorläufig bis 31. März gilt, bis 11 Uhr möglich. An Sonn- und Feiertagen sind die Fußgängerzonen grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.
Mit Beginn des Lockdown im November vergangenen Jahres hat die Stadt für jene ansässigen Gastronomen, die Speisen liefern, für die Sonn- und Feiertage eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone und fürs kurzfristige Parken der Lieferfahrzeuge für maximal zehn Minuten erteilt, die ebenfalls vorläufig bis 31. März gilt. Ab Dezember wurde dann auch für das Abholen von Speisen durch die Kundinnen und Kunden der Gastronomie eine generelle Einfahrtsgenehmigung erteilt. Somit können auch diese vorfahren und die Speisen abholen. Kunden müssen aber anschließend sofort und ohne weitere Verzögerungen wieder abfahren. Auch diese Regelung gilt vorläufig bis 31. März. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt hin.
Unter den oben genannten Bedingungen können ab sofort nun auch Abholgeschäfte im „Click & Collect“-Verfahren abgewickelt werden. Bei Kleinteilen bittet das Straßenverkehrsamt die Kunden die umliegenden Parkplätze anzufahren, um den Fahrzeugverkehr in den Fußgängerzonen möglichst gering zu halten.
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