SPD Fraktion Bamberg fordert Unterstützung von Gastronomie- und Handelsunternehmen sowie von regionalen Künstler*innen

Antrag auf kostenfreie Genehmigung von Außenflächen für Gastronomie und Handel

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, dass für die Straßenbewirtschaftung von Gastronomieund Einzelhandelsbetrieben in der Sommersaison 2021 keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zusätzliche öffentliche Außenflächen für Gastronomie- und Handelsbetriebe anzubieten, die keine Möglichkeit der Straßenbewirtschaftung an ihrer eigenen Betriebsstätte haben. Darüber hinaus beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die Gebühren für Straßenkünstler auch im Jahr 2021 auszusetzen, um insbesondere regionalen Künstler*innen die Möglichkeit zu schaffen, zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Begründung

Die Corona-Pandemie hat durch Schließungen und fortbestehenden Einschränkungen bei Handel und Gastronomie, wie auch durch den Ausfall aller Events, die die Innenstadt beleben, die wirtschaftliche Existenzgrundlage vieler Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe massiv gefährdet. Durch die sowieso schon schwierige Situation aufgrund des zunehmenden Strukturwandels (Onlinehandel) ist der Einzelhandel in unserer Stadt dabei besonders betroffen.

Die von Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bereits ergriffenen Maßnahmen wirken der Entwicklung zwar entgegen, die Situation bleibt aber weiterhin schwierig. Dabei geht es nicht nur um die Existenz von Wirtschaftsbetrieben, sondern auch um die Innenstadt als lebendiges Zentrum unserer Stadt. Aufgrund der herausfordernden Situation müssen auch auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um den von der Situation besonders hart betroffenen Branchen zu helfen.

Daher sehen wir den Bedarf, 2021 mit weiteren Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt beizutragen. Die Ausweitung der Freiflächen für gastronomische und handelsorientierte Sondernutzungen im Zuge der Corona-Pandemie hatte 2020, aus der Not geboren, Impulse für die Belebung der Innenstadt gesetzt.

Nach Ansicht der Antragstellerin sollte diese Möglichkeit der kostenfreien Nutzung von Außenflächen daher über die aktuelle Ausnahmesituation hinaus ermöglicht werden.

Allerdings ist gegenüber der aktuellen Sondersituation verstärkt auf andere notwendige Nutzungen zu achten (z.B. Veranstaltungen auf den Plätzen, Barrierefreiheit des öffentlichen Raums, Ruhebedürfnis der Anwohner*innen, Abstellplätze insbesondere für Fahrräder etc.).

Nach Ansicht der Antragstellerin sollen aber möglichst Lösungen gefunden werden, die beides miteinander vereinbaren (z.B. Aufhebung der Sondernutzung während Veranstaltungen, Verlegung von Fahrradständern).

Zudem wird beantragt, die Gebühr für Straßenkünstler auch für das Jahr 2021 auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
SPD-Stadtratsfraktion