MdL Gudrun Brendel-Fischer zu Familienförderung II: "Kompromiss vorstellbar"
Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer wird anlässlich des CSU-Parteitages im Oktober 2011 einen Antrag einbringen, der einen Kompromiss für die Betreuungsgelddebatte vorsieht. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Frauen in der CSU-Landtagsfraktion unterstützt grundsätzlich die Absicht, die häusliche Erziehungsleistung der Eltern zu würdigen, die keine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung für ein Kind unter 3 Jahren in Anspruch nehmen, schlägt aber ein weitreichenderes Modell vor, das die Kompetenzstärkung der Eltern und die Förderung frühkindlicher Bildung im Auge hat.
Deshalb plädiert sie für eine Kompromisslösung, die vorsieht, im Anschluss an die Elterngeldregelung bis längstens zum 2. Geburtstag des Kindes ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro zu zahlen. Danach sollen Eltern bis zum 3. Geburtstag ein Guthabenkonto bei anerkannten Familienbildungsträgern nutzen können. Über den Zugang zu entsprechenden Programmangeboten von Kindertagesstätten, Familienbildungsstätten und Mehrgenerationenhäuser würde Eltern bzw. Alleinerziehenden Erziehungsverantwortung vermittelt, vor allem auch Hilfestellungen in Überforderungssituationen. Zudem stünde die Entwicklung und Bildung von Kindern im Mittelpunkt, was Brendel-Fischer als notwendige und richtungsweisende Investition ansieht.
Die Abgeordnete mahnt gleichzeitig die Bereitstellung bezahlbarer flexibler Kinderbetreuung sowie die bessere Koordinierung von Familien- und Berufsarbeit an. „Arbeitgeber schöpfen hier längst nicht alle Möglichkeiten aus, Vätern oder Müttern die Vereinbarkeit zu erleichtern“, so Brendel-Fischer, die auch in der öffentlichen Verwaltung den Anteil an Tele- und Wohnarbeitsplätzen erhöhen will.
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