MdB Dr. Silke Launert: „Bundestag beschließt drittes Corona-Steuerhilfegesetz und Sozialschutz-Paket III“

Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch
Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch

Der Bundestag beschloss am gestrigen Freitag das dritte Corona-Steuerhilfegesetz sowie das Sozialschutz-Paket III. Hierzu erklärt die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Familienausschuss Dr. Silke Launert:

„Mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz und dem SozialschutzPaket III haben wir zwei weitere Maßnahmenpakete geschnürt, um die wirtschaftlichen und die sozialen Folgen der Krise abzufedern.

Ein Kernbestandteil des Steuerhilfegesetzes ist der Kindergeldbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Darüber hinaus werden wir die gewährte Umsatzsteuerermäßigung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2022 verlängern. Damit bleibt es bei dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent auf Speisen.

Es freut mich wirklich sehr, dass wir als CSU diese Forderung in den Verhandlungen durchgesetzt haben und damit der von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in außerordentlichem Maße getroffenen Gastronomiebranche längerfristig unter die Arme greifen können. Zudem verlängern wir mit dem SozialschutzPaket III eine Vielzahl der bereits in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen.“