Landkreis Bamberg verschickt Abfallgebührenbescheide
Gebühren bleiben weiterhin stabil!
In den nächsten Tagen erhalten über 42.000 Grundstückseigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2020 tatsächlich in Anspruch genommenen Restmüllbehälterentleerungen als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für den Leistungszeitraum „2021“. Der Abfallwirtschaft ist es dabei erneut gelungen, die 2015 gesenkten Gebührensätze auf dem günstigen Niveau aufrecht zu erhalten.
Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung der Bescheide viele telefonische Nachfragen im Landratsamt ein, alle Mitarbeiter des Fachbereiches Abfallwirtschaft beantworten gerne etwaige Rückfragen. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit Rückfragen einige Tage zu warten. Die Verwaltung bittet die Bescheids-Empfänger folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:
- Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehälter beträgt 18. D. h. von im Kalenderjahr 2020 i. d. R. möglichen 26 Jahresleerungen können max. 8 Einsparungen berücksichtigt werden.
- Gewerbliche Kunden können sich jährlich ebenfalls bis zu 8 Leerungseinsparungen ihres Restabfallbehälters erwirtschaften.
- Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszahlungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Werden mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nachberechnung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Fälligkeit 2021 verrechnet. Die erste Abbuchung 2021 ist für den 1. April vorgesehen.
- Wichtig: Mitteilungen über Änderungen von Bankverbindungen oder Eigentümern sind telefonisch nicht möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Ein entsprechendes Änderungsformular kann auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-bamberg.de) unter „Formulare Abfallwirtschaft“ abgerufen werden.
- Wer einen seiner Abfallbehälter in einen größeren oder kleineren umtauschen lassen möchte, kann den Änderungswunsch auch über die E-Mail-Adresse abfallgebuehren@lra-ba.bayern.de mitteilen.
- Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.
Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
Keine Änderung nötig bei SEPA-Mandaten der früheren VR-Bank Bamberg eG
Kunden, die auf ihren Gebührenbescheiden noch die frühere IBAN der inzwischen zur VR-Bank Bamberg-Forchheim eG fusionierten VR-Bank Bamberg eG hinterlegt haben, brauchen laut Mitteilung des Fachbereiches Abfallwirtschaft keine Änderung anzeigen. Die Umdeutung erfolgt in Kooperation mit dem Rechenzentrum des Kreditinstitutes, damit wird den betroffenen Kunden eine bequeme Lösungsfindung angeboten.
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