Landratsamt Kronach zur Öffnung von Kitas und Schulen
Kindertageseinrichtungen (Kitas) und in eingeschränktem Umfang die Schulen werden auf Grundlage der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Montag, 22. Februar, wieder geöffnet. Für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen, der Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie der weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer För-derbedarf, bedeutet dies unter Einhaltung des Mindestabstandes Präsenzunterricht. Galt dies bislang bereits für die Abschlussklassen der Gymnasien, so wechseln ab dem kommenden Montag auch die Abschlussschüler der übrigen Schulen in den Präsenzunterricht. Sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend und zuverlässig einzuhalten ist, findet Wechselunterricht statt.
Maßgebend für die Öffnung ist ein 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100. Um den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben, wurden die Kreisverwaltungsbehörden vom Bayerischen Gesundheitsministerium aufgefordert, auf Basis der aktuellen Datenlage eine Prognose für die Entwicklung des Inzidenzwertes am kommenden Wochenende abzugeben. Aktuell liegt der Inzidenzwert für den Landkreis Kronach bei 70,4. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Infektionswerte an den vergangenen vier Wochenenden ist die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise niedrig, dass der Landkreis am kommenden Wochenende den Schwellenwert von 100 überschreiten wird. Darüber hinaus ist generell für die vergangenen vier Wochen eine tendenziell positive Entwicklung des Inzidenzwertes von 275,7 (14.1.) auf nunmehr rund 70 zu vermerken; seit Anfang Februar lag der Landkreis zudem lediglich an zwei Tagen über einer 7-Tage-Inzidenz von 100. Insofern steht einer Öffnung der Einrichtungen am Montag aus Sicht des Landkreises zum jetzigen Zeitpunkt nichts entgegen. Diese Entscheidung wird selbst dann Bestand haben, sollte der Inzidenzwert entgegen der Erwartung am Wochenende über einen Wert von 100 steigen.
Das Landratsamt weist allerdings auch darauf hin, dass abhängig vom Infektionsgeschehen gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzschutzverordnung eine vergleichsweise kurzfristige Schließung von Kitas und Schulen möglich ist. Die Einrichtungen sowie die Betroffenen werden in diesem Fall übers Schulamt beziehungsweise übers Landratsamt rechtzeitig informiert.
Neueste Kommentare