Marloffstein: Gemeinderat verweist Frage nach Satzung über Abstandsflächenregelung an Bauausschuss
Marloffstein (ah) – Braucht die Gemeinde Marloffstein eine gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe? Mit dieser Grundsatzfrage beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner Februarsitzung. Aber schon nach kurzer Diskussion wurde klar: Das Thema ist viel zu komplex um es mal schnell in einer Gemeinderatssitzung abzunicken. Das Thema wurde an den gemeindlichen Bauausschuss verwiesen.
Der in Kürze aus Altersgründen ausscheidende Bauamtsleiter Andreas Geck, hatte für die Gemeinderatsmitglieder die Novellierung der Bayerischen Bauordnung, welche Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, durchgearbeitet und wollte nun von den Ratsmitgliedern eine Entscheidung, ob man den Gestaltungsspielraum, welche das Änderungsgesetz mit dem gut klingenden Namen „Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus“ für die Gemeinde Marloffstein nutzen wolle.
Das neue bayerische Gesetz bietet Gemeinden die Möglichkeit, dass Baubewerber einfacher, schneller, nachhaltiger, flächensparender und kostengünstiger bauen können. Das Gesetz sehe vor allem Vereinfachung von baurechtlichen Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus für beispielswiese Spielplatzrecht, Abstandsflächenrecht, Genehmigungsfiktion und andere Punkte vor. Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung werde auch das Abstandsflächenrecht deutlich vereinfacht. So würden die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert, in Gewerbe- und Industriebetrieben sogar noch weiter, so Bürgermeister Eduard Walz. Damit will die bayerische Staatsregierung den Flächenverbrauch stark zurückgefahren. Den Gemeinden wird aber dringend empfohlen, hier eine entsprechende Regelung für diese Änderung im Ortsrecht zu schaffen. Damit bleibe ein Mindestmaß von drei Metern erhalten, so die Botschaft aus der Staatskanzlei.
Gemeinden könnten aber wie bisher auch – abweichende – größere Abstandsflächen in einer Satzung festlegen. Die Änderung im neuen Gesetz der Bayerischen Staatsregierung würden der Musterbauordnung des Bundes entsprechen und seien bereits von rund zehn Bundesländern übernommen worden, heißt es in der Tischvorlage der Gemeinde Marloffstein. Die Abstandsflächentiefe mit 0,4 H führe in den Bundesländern, die die Musterbauordnung des Bundes bereits übernommen hätten zu keinerlei Problemen zeigte Bauamtsleiter Andreas Geck den Gemeinderäten in seiner Beschlussvorlage auf.
Die Gemeinden hätten die Möglichkeit das Maß der Tiefe Abstandsfläche durch eine Satzung festzulegen. Von Seiten des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt wurden den Gemeinden angeraten, dass wenn man eine solche Satzung erlassen wolle, man sich unbedingt rechtlichen Beistand zuziehen sollte. Aus dem Ratsgremium kam die Frage in Richtung des Bürgermeisters, ob denn bereits andere Landkreisgemeinden eine solche Satzung erlassen hätten. „Hier bin ich aktuell überfragt“, so Bürgermeister Eduard Walz. Gemeinderat Ralf Jähnert fragte an, wann man denn über ein solches umfangreiches Thema diskutieren wolle. Müsse man heute bereits eine Entscheidung über den Beschluss treffen, wollte er wissen.
Ähnlich sah dies auch Helmut Memmert. „Das ist doch eine Sache für den gemeindlichen Bauausschuss“, schlug er vor. Nachdem es sich hier um keine zeitkritische Sache handeln würde, wolle er eine Verweisung an den Bauausschuss und dort das Thema umfangreich vorberaten. Robert Kupfer sagte, dass man bisher doch auch keine eigene Satzung für solche Bereiche habe, sondern doch bisher auch schon auf Bayerische Bauordnung abgestellt. Wenn man im Ortsrecht nichts regele, dann gelte die Bayerische Bauordnung, so die Meinung von Ralf Jähnert. Man könne sich als Gemeinde „Handlungsspielraum“ einräumen, wenn man eine solche Satzung beschließe, fügte Memmert hinzu. Das Thema sei aber zu komplex um „mal schnell“ einen Beschluss zu fassen, so Memmert, der nochmals vorschlug das Thema an den gemeindlichen Bauausschuss zu verweisen. So kam es denn auch. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass sich der gemeindliche Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen mit dieser Thematik – vorberatend – befassen solle. Alexander Hitschfel
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