FFP-2-Maskenpflicht im Landratsamt Bayreuth
Im Landratsamt Bayreuth gilt aus Gründen des Infektionsschutzes ab Montag, 15. Februar, allgemein die Pflicht, FFP-2-Masken oder Masken mit mindestens gleichwertigem Standard zu tragen. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Besucher/innen. Alle Besucher, die zu einem vereinbarten Termin ins Landratsamt kommen, werden daher gebeten, beim Betreten des Gebäudes eine entsprechende Maske zu tragen. Dies dient zum einem dem Eigenschutz, zum anderen auch dem Schutz anderer.
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