Bayreuth: Städtischer Lärmaktionsplan liegt aus
Das städtische Umweltamt hat auf Basis der EG-Umgebungslärmrichtlinie einen Lärmaktionsplan für die Stadt Bayreuth erstellt. Dieser liegt vom 18. August bis 30. September im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 4. Stock, Zimmer 414, während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Er ist außerdem im Internetangebot der Stadt Bayreuth unter www.bayreuth.de abrufbar.
Die EU hat mit der Richtlinie 2002/49/EG eine Richtlinie erlassen, mit der der Umgebungslärm bewertet und bekämpft werden soll. Diese Richtlinie wurde zwischenzeitlich auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch in deutsches Recht umgesetzt. Erklärtes Ziel ist es, an viel befahrenen Straßen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch den Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Zur Erfassung der Lärmsituation wurde im Jahr 2007 im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eine landesweite Kartierung erstellt (www.umgebungslaerm.de). Diese umfasst im Stadtgebiet von Bayreuth die Bundes- und Staatsstraßenabschnitte, die eine Verkehrsbelastung von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. 16.400 Fahrzeugen je Tag aufweisen.
Für die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie bzw. der nationalen Regelungen war in Bayreuth ausschließlich die Verkehrslärmsituation im Bereich der innerstädtischen Bundes- und Staatsstraßenabschnitten zu betrachten, doch hat der Stadtrat Bayreuth die Verwaltung mit der Erstellung eines Lärmaktionsplanes 2009 unter der Maßgabe beauftragt, dass der Umfang gegenüber der Kartierung des Landesamtes für Umwelt so zu ergänzen ist, dass sich ein geschlossenes Straßennetz ergibt. Von der jetzt vorliegenden Lärmaktionsplanung sind insbesondere folgende stark befahrene Straßen bzw. Straßenabschnitte im Stadtgebiet von Bayreuth betroffen: Innenstadtring, Bundesstraße B 22 (westlicher Abschnitt), Bundesstraße B 85 (nordwestlicher Abschnitt Richtung Kulmbach), Bundesstraße B 2 Richtung Hof, Bundesstraße B 22 (östlicher Abschnitt Richtung Weiden) und Bundesstraße B 2/B 85 (südlicher Abschnitt Richtung Nürnberg bzw. Amberg).
Mit der Auslegung des Lärmaktionsplanes wird allen Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Bayreuth Gelegenheit gegeben, sich über den Planungsstand zu informieren. Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist können ferner Anregungen und Vorschläge zum vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes schriftlich vorgebracht werden. Entsprechende Schreiben sind an die Stadt Bayreuth, Amt für Umweltschutz, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, zu richten. Fristgerecht eingegangene Anregungen werden geprüft, entsprechend gewürdigt und gegebenenfalls im Lärmaktionsplan angemessen berücksichtigt. Für ergänzende Auskünfte und Erklärungen stehen Ihnen die städtischen Umweltschutzingenieure unter der Rufnummer 09 21/25 11 18 zur Verfügung.
Weitere ausführliche Informationen zur EG-Umgebungslärmrichtlinie sowie zur Lärmaktionsplanung können auf den Internetseiten des Bayerischen Staatministerium für Umwelt und Gesundheit unter www.laerm.bayern.de abgerufen werden.
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