Landratsamt Forchheim informiert: Stallpfllicht auch für Hobbygeflügelhaltung!
Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Forchheim
Im gesamten Landkreis Forchheim inklusive der Stadt Forchheim gilt seit dem 29.01.2021 die Stallpflicht sowie erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel. Dies betrifft nicht nur gewerblich gehaltenes Geflügel sondern auch Geflügel, das als Hobby, z.B. im Garten, gehalten wird.
Zum Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.
Der Stallpflicht kann nachgekommen werden, indem die Tiere
- in geschlossenen Ställen oder
- in einer Voliere, einem Auslauf o.ä., die nach oben mit einem Dach oder einer festen Plane gesichert sein müssen, gehalten werden. Außerdem muss eine Seitenbegrenzung vorhanden sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
Des Weiteren müssen erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das bedeutet, dass das Eintragen von Erregern von außen in den Stall verhindert werden muss. Das Betreten des Stalls darf daher nur mit sauberer betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung erfolgen. Insbesondere müssen die Schuhe direkt vor Betreten des Stalls gewechselt oder desinfiziert werden.
Außerdem wurden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sowie das Füttern von Wildvögeln im gesamten Landkreisgebiet verboten.
Diese Maßnahmen waren erforderlich geworden, da am 29.01.2021 in einem kleinen Geflügelbetrieb in Pottenstein im Landkreis Bayreuth ein Ausbruch von Geflügelpest (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, festgestellt wurde. In den letzten Wochen waren außerdem auch in Bayern vermehrt an Geflügelpest verendete Wildvögel aufgefunden worden.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk mit Radius 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit Radius 10 km eingerichtet. Teile dieser Restriktionszonen reichen auch in den Landkreis Forchheim. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.
Das Landratsamt Forchheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim zuständigen Veterinäramt und zusätzlich beim Amt für Landwirtschaft gemeldet werden müssen.
Alle Regelungen wie die angeordneten Schutzmaßnahmen und eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung des Landkreises Forchheim vom 29.01.2021 auf der Homepage des Landratsamtes.
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